Mobbing-Fall vor Bonner Landgericht Ehemaliger Schüler verklagt Privatschule

BONN · Ein 15-Jähriger, der die Schule im vergangenen Jahr verlassen hat, fordert 30.000 Euro Schmerzensgeld. Der Richter sieht eine Pflichtverletzung eher als fragwürdig an.

 Vor dem Bonner Landgericht wird ein Mobbing-Fall an einer Privatschule im Siebengebirge verhandelt.

Vor dem Bonner Landgericht wird ein Mobbing-Fall an einer Privatschule im Siebengebirge verhandelt.

Foto: dpa

Die Erfahrungen, die ein heute 15-Jähriger auf einer Privatschule im Siebengebirge gemacht hat, beeinflussen das Leben des Jugendlichen immer noch: Die Mitschüler sollen den Teenager derart heftig gemobbt haben, dass er nach eigenen Angaben einen Zusammenbruch erlitt und sich gezwungen sah, die Schule zu wechseln.

Aufgrund der negativen Erlebnisse sei er auf der neuen Schule bis heute noch nicht in der Lage, dort jeden Tag am Unterricht teilzunehmen. Bislang ist es ihm laut seinem Anwalt nur möglich, an zwei Tagen in der Woche zur Schule zu gehen. Vor dem Bonner Landgericht hat der 15-Jährige jetzt die Schule verklagt.

Da die Lehrer es unterlassen hätten, rechtzeitig etwas gegen die Mobbingattacken zu unternehmen, verlangt der Jugendliche 30.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem wird die Rückzahlung von 4452 Euro Privatschulkosten gefordert.

Mitschüler sollen anzügliche Texte geschrieben haben

In der mündlichen Verhandlung vor der ersten Zivilkammer wurde deutlich, dass sich die Situation im Mai 2015 zuspitzte. Der Kläger, der damals die neunte Klasse besuchte, sei „ganz massiven Anwürfen“ ausgesetzt gewesen, so sein Anwalt. Zuletzt sollen die Mitschüler „Pamphlete mit anzüglichen Texten“, so Richter Stefan Bellin, in die Schulhefte des Jugendlichen geschrieben haben.

Von der Schule werden die Vorwürfe jedoch vehement abgestritten. „Wir haben uns überhaupt nichts vorzuwerfen“, so der Anwalt der Beklagten, neben dem der Geschäftsführer der Schule Platz genommen hatte. Sowohl der Klassenlehrer als auch die Schulleitung hätten das Problem gesehen und ernst genommen.

So habe der Klassenlehrer ein Gespräch mit seinen Schülern geführt und klargestellt, dass ein solches Verhalten nicht tolerabel sei und von der Schule nicht hingenommen werde. Auch die Schulleitung habe stets mit dem 15-Jährigen und dessen Familie in regem Austausch gestanden. Die Gespräche wurden jedoch offenbar von den beiden Seiten unterschiedlich gedeutet. Laut dem Klägeranwalt hat die Schulleitung dem Kläger gegenüber ein falsches Verhalten eingeräumt. Dies wurde von der Beklagten im Prozess dementiert.

Richter Bellin ließ durchblicken, dass eine Pflichtverletzung durch die Privatschule in seinen Augen eher fraglich sei. Die Klage sei „relativ dünn formuliert“. Die Frage, ob sich die Schule die Zahlung einer „gewissen Wiedergutmachung“ als eine Art „Trostpflaster“ vorstellen könnte, verneinte der Anwalt der Beklagten. „Das wäre das falsche Signal. Das geht zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht.“ Nun muss der Zivilrichter entscheiden, wie der Prozess fortgesetzt wird.

Aktenzeichen:LG Bonn 1 O 34/16

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