Prozess in Bonn Eigentümerin will Senior nach 53 Jahren kündigen

BONN · Möglicherweise stehen einem 83 Jahre alten Mann die letzten Tage in der Wohnung bevor, in der er die letzten 53 Jahre gelebt hat.

Der Witwer sieht sich nach wie vor einer Räumungsklage ausgesetzt: Seine ebenfalls betagte Vermieterin (89) konnte wie berichtet den offenbar durch eine Pferdesalbe verursachten Gestank aus der Wohnung im ersten Obergeschoss des Mehrparteienhauses nicht mehr aushalten.

In dem seit 2013 laufenden Zivilprozess versuchte Amtsrichterin Claudia Knipper am Donnerstag vergeblich, eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Anwalt der Vermieterin zeigte sich zwar bereit, eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr zu gewähren. Der 83-Jährige will jedoch in der Wohnung bleiben.

Er ist schwerhörig und konnte den Sitzungssaal nur von seinem Anwalt gestützt betreten. Ein Umzug in ein Altenheim kommt für ihn aber nicht in Betracht. Nach eigenen Angaben wird seine Wohnung regelmäßig von zwei Reinigungskräften gesäubert. Mit der Pferdesalbe schmiere er sich aufgrund von Schmerzen regelmäßig ein.

Die Geruchsbelästigung soll im letzten Jahr so schlimm gewesen sein, dass ein Ehepaar, das seit 2003 im Dachgeschoss des Mehrparteienhauses wohnte, im Herbst 2013 auszog. Vor Gericht berichtete die 63 Jahre alte Zeugin von einem "ganz fürchterlichen Geruch".

Ihr Ehemann ergänzte, dass er sich bereits 2004 über den Gestank beschwert habe. Der schon lange allein lebende Witwer habe ihnen Leid getan, nur deshalb hätten sie es überhaupt so lange in dem Haus ausgehalten. Auf Hilfsangebote habe er allerdings nicht reagiert.

Ein junges Paar, das mehrere Jahre direkt über dem 83-Jährigen lebte, geht davon aus, dass nicht allein die Pferdesalbe zu der Geruchsbelästigung führte. So soll der Witwer auf seinem Balkon auch Müll angehäuft haben. Auch dieses Paar zog aus. Der Gestank sei so schlimm gewesen, dass sie ihren Balkon laut eigenen Angaben im Sommer nicht mehr nutzen konnten. Beide Zeugen sprachen von einem "süßlichen und modrigen Geruch".

Nach der Vernehmung der Zeugen steht für die Amtsrichterin fest, dass die Geruchsbelästigung wohl über ein normales Maß hinaus ging. Ob dies jedoch für eine normale oder eine fristlose Kündigung ausreicht, sei nicht leicht zu entscheiden. In drei Wochen will die Richterin ein Urteil verkünden. Sie betonte, dass das Alter des Witwers bei der Frage der Kündigung nicht entscheidend sei.

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