Ein Faustschlag mit tödlichen Folgen Anklage vor Bonner Schwurgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Bonn · Nach einer Auseinandersetzung in einem türkischen Kulturverein in der Kölnstraße geht ein Mann zu Boden und stirbt. Seit Dienstag muss sich der Angreifer, angeblich ein ehemaliger Amateurboxer, vor dem Schwurgericht verantworten.

 Um einen Faustschlag und die schwerwiegenden Folgen geht es bei einem Verfahren, das derzeit vor dem Schwurgericht verhandelt wird.

Um einen Faustschlag und die schwerwiegenden Folgen geht es bei einem Verfahren, das derzeit vor dem Schwurgericht verhandelt wird.

Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi/Karl-Josef Hildenbrand

Vor dem Bonner Schwurgericht hat am Dienstagmorgen der Prozess um einen Todesfall in einem türkischen Kulturverein in der Kölnstraße begonnen: Der 61-jährige Angeklagte muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Am 13. Juli vergangenen Jahres sei es gegen 22 Uhr abends zu einer „verbalen Auseinandersetzung“ zwischen dem Angeklagten und seinem 47-jährigen Opfer gekommen, teilte die Vertreterin der Anklage mit. In der Folge soll der 61-jährige Amateurboxer dem Jüngeren einen gezielten Fausthieb in die linke Gesichtshälfte verpasst haben, aufgrund deren der Mann zu Fall kam und mit dem Hinterkopf auf den Boden schlug. Der Mann verlor das Bewusstsein und starb zwei Tage später im Universitätsklinikum an den Folgen einer Hirnblutung.

Angeklagter bedauert die Tat

Ursprünglich lautete der Tatvorwurf sogar auf versuchten Totschlag. Eine Einschätzung, die die Staatsanwaltschaft mittlerweile relativiert hat. Zur Sache mochte der Mann wegen Terminschwierigkeiten seines Anwalts zum Verfahrensauftakt noch keine detaillierten Aussagen machen, räumte die Tat aber im Grundsatz ein: Er habe den Faustschlag wie beschrieben ausgeführt, hatte er bereits während der Ermittlungen gesagt. Ihm tue die Tat unendlich leid und er habe niemals damit gerechnet oder geplant, sein Gegenüber ernsthaft zu verletzen oder sogar zu töten.

Am Tatabend habe er ruhig in dem Vereinslokal einen Tee getrunken, als das spätere Opfer die Räumlichkeiten betrat. Er habe den Mann vom Sehen her gekannt, dessen Namen aber nicht. Allerdings habe er von Bekannten gehört, dass der frisch Eingetroffene seinen Lebensunterhalt mit Diebstählen bestreite und sich insbesondere darauf verstehe, Alarmanlagen mit Hilfe eines Messers zu deaktivieren.

Opfer soll Angeklagten beschimpft haben

Der neue Gast habe sich auf einen der Tische gesetzt und sein Handy genutzt. Eine Aufforderung des Wirts, sich zu benehmen und auf einen Stuhl zu setzen habe er ignoriert. Auch sei er zunehmend aggressiver geworden. Darüber habe er sich geärgert, so der Angeklagte. „Gib ihm doch Hausverbot“, habe er dem Gastgeber geraten. Eine Aussage, die den 47-Jährigen aber derart in Rage gebracht habe, dass er den Angeklagten wüst beschimpfte: „Wer bist du denn schon?“ habe er rhetorisch gefragt und nun auch die Familie des ihm Unbekannten in seine Flüche einbezogen.

Dann habe er gesehen, wie der unerwünschte Gast seine Hand hinter den Rücken genommen habe. „Pass auf, der hat ein Messer“ habe genau in diesem Moment ein anderer Gast gesagt – warnende Worte, die er zum Anlass für seinen Fausthieb genommen habe.

Schwerste Verletzungen am Hinterkopf

Der Treffer brachte den Mann zu Fall: Allerdings nicht „wie ein Baum“ - es habe vielmehr ausgesehen wie ein Sturz nach einem Schubser. Offenbar traf das Opfer aber so unglücklich auf dem Boden auf, dass es schwerste Verletzungen am Hinterkopf erlitt. Das Eintreffen des Krankenwagens wartete der Täter nicht mehr ab. Seinen Angaben zufolge nicht deshalb, weil er befürchtete, dass der zu Boden gegangene nicht wieder aufstehen würde, sondern vielmehr, weil er gewarnt worden sei, dass die Kameraden des Mannes die Attacke auf ihren Kumpel nicht so einfach hinnehmen würden. Nachdem er von dem Tod des 47-Jährigen erfahren hatte, war der Angeklagte zwei Tage später zur Polizei gegangen, um sich zu stellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Wie ein Déjà-vu
Kommentar zur fehlenden Corona-Strategie zum Schulstart Wie ein Déjà-vu