Prozess im Schöffengericht Bonn Einbrecher stieg ins Haus eines Staatsanwalts ein

Bonn · Der Jurist konnte den Dieb vor der Haustür stellen. Der Einbrecher ließ daraufhin einen Rucksack mit der Beute und seiner Adresse fallen.

 Ein Einbruch bei einem Staatsanwalt beschäftigt die Bonner Justiz.

Ein Einbruch bei einem Staatsanwalt beschäftigt die Bonner Justiz.

Foto: dpa

Das Haus eines Bonner Staatsanwalts hatte sich ein 46-Jähriger als Objekt seiner Begierde ausgesucht. Der Hausherr stellte den Dieb, als dieser sich gerade mitsamt der Beute auf dem Fahrrad davonmachen wollte. Und die Kollegen des Staatsanwalts klagten den 46-Jährigen wegen Einbruchdiebstahls an.

Die Tat geschah am 7. August vergangenen Jahres. Der Staatsanwalt kam laut Anklage gerade von der Arbeit zurück, als er einen voll bepackten Mann sah, der von seinem Haus wegradeln wollte. Der Unbekannte hatte zwei volle Rucksäcke und einen Stoffbeutel auf das Rad gepackt, und dem Juristen war sofort klar, was passiert war.

Als er sich dem Mann laut Anklage in den Weg stellte, rief der Dieb: „Lass mich, ich habe Aids.“ Dennoch versuchte der Staatsanwalt den Mann festzuhalten, doch der wehrte sich und ließ das Rad samt allem, was darauf war, los. Dabei fiel es gegen das Auto des Juristen und beschädigte es. Der Täter aber suchte sein Heil in der Flucht.

Die gelang ihm zwar, doch geholfen hat es ihm nicht: Denn in den zurückgelassenen Rucksäcken befand sich laut Anklage nicht nur die Beute aus dem Haus des Juristen, darunter 300 Euro Kleingeld, ein Tablet, ein Netbook und mehrere Schmuckkästchen, sondern praktischerweise auch so etwas wie eine Visitenkarte. In einem der Rucksäcke steckte ein Brief mit Namen und Adresse. Den hatte der Einbrecher von seiner Krankenkasse erhalten – und erleichterte den Ermittlern die Arbeit doch ungemein.

Leichtes Spiel hatte zuvor allerdings auch der Einbrecher gehabt: Denn wie aus der Anklage hervorgeht, war er durch ein gekipptes Fenster in das Haus eingestiegen. Das, so die Ermittlungen, bewiesen nicht nur ganz eindeutig fettige Fingerspuren auf der Scheibe, sondern auch der Fußabdruck des Täters auf der entsprechenden Fensterbank.

Der Geschickteste scheint der 46-Jährige ohnehin nicht zu sein, wie sich nun vor dem Schöffengericht zeigte: Das wartete vergeblich auf den Angeklagten, der eigenem Bekunden zufolge den Weg zum Gerichtsgebäude nicht schnell genug fand. Wie Gerichtssprecherin Birgit Niepmann auf Anfrage erklärte, habe der 46-Jährige, der in einer anderen Stadt wohnt, mehrfach bei Gericht angerufen.

In den ersten Telefonaten nannte er Staus als Grund für seine Verspätung, später erklärte er: Er irre durch Bonn und suche das Gericht. Am Ende wurde der Prozess bis Oktober vertagt.

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