Zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt Einbrecher vergewaltigte Hausbewohnerin in Morsbach

Bonn · Vor dem Bonner Landgericht ist ein Mann aus dem Oberbergischen Kreis verurteilt worden. Er war in ein Mehrfamilienhaus in Morsbach eingebrochen und hatte die 50-jährige Bewohnerin mit einem Messer bedroht, gefesselt und zweimal vergewaltigt.

 Ein Mann ist vor dem Bonner Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Ein Mann ist vor dem Bonner Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Foto: dpa/Oliver Berg

 „Es ist etwas passiert, dass der Albtraum jeder Frau sein dürfte“, begann der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff die Urteilsbegründung. Die 4. Große Strafkammer hatte gerade einen 26-jährigen Mann aus dem Oberbergischen Örtchen Morsbach wegen besonders schwerer Vergewaltigung, besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte am 9. März 2019 nicht nur in eine Erdgeschosswohnung eines Morsbacher Mehrfamilienhauses eingebrochen war, sondern auch die 50-jährige Bewohnerin mit einem Messer bedroht, gefesselt und zweimal vergewaltigt hatte. Der Täter konnte erst mehrere Monate nach der Tat gestellt werden: Eine aufmerksame Nachbarin hatte vom Täter achtlos entsorgte Papiere des Opfers im Müll gefunden. Die benachrichtigte Polizei konnte dann schließlich dort anhaftende DNA-Spuren mit jenen abgleichen, die an den beiden Tatorten gefunden worden waren.

 Eine einfache Jugend hatte der Täter wohl nicht, dennoch schaffte er es, zumindest sein Abitur abzulegen. Danach driftete der junge Mann aber offenbar schnell in eine Drogensucht ab und die nun verurteilten Taten sollten zur Finanzierung der von ihm regelmäßig konsumierten Amphetamintabletten dienen. Der Tat in Morsbach ging bereits am Heiligen Abend 2018 der Einbruch in ein Wohnhaus im benachbarten Westerwald-Ort Friesenhagen voraus: Hier „nahm er alles mit, was sich nur mitnehmen ließ“, so Reinhoff. Weil die zur Tatzeit verreisten Hausbesitzer soeben Post von ihrer Bank bekommen hatten, fiel dem Dieb nicht nur die Debitkarte, sondern auch die zugehörige PIN in die Hände und es gelang ihm, eine nicht unerhebliche Summe Bargeld vom Konto seiner Opfer abzuheben.

 Dennoch erscheint die erste Tat im Vergleich zu dem Verbrechen in Morsbach fast schon in einem günstigen Licht: Nachdem er über den Keller in das Haus gelangt war, traf er auf die Bewohnerin. Offenbar hatte der Eindringling damit gerechnet, dass er in der Wohnung nicht allein blieb. Mit einem bei dem ersten Einbruch erbeuteten Messer bedrohte er die Wohnungsinhaberin und fesselte sie sodann mit ebenfalls mitgebrachten Kabelbindern und Panzertape. Offenbar berauschte er sich an dem Anblick der gefesselten Frau. Nach der Vergewaltigung zwang er sein Opfer dann noch mit dem Messer in der Hand, ihm die PIN ihrer Bankkarte zu nennen.

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