Prozess im Bonner Landgericht Einbrecherbande zu Haftstrafen verurteilt

Bonn · Sieben Männer mussten sich vor dem Landgericht in Bonn verantworten. 30 Mal hatten die Einbrecher insgesamt zugeschlagen, Ziel waren Tankstellen und Supermärkte im Raum Köln/Bonn. Nun wurden sie verurteilt.

Mit Blitzeinbrüchen in Serie haben die Männer auf der Anklagebank von November 2014 bis September 2015 im Raum Köln/Bonn Zigtausende Packungen Zigaretten erbeutet. Am Freitag bekamen sie vom Landgericht die Quittung: Sechs von ihnen wurden wegen schweren Bandendiebstahls zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

Der siebte Angeklagte kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon: Der 28-jährige Kioskbesitzer aus Köln hatte sofort nach seiner Festnahme gestanden, der Bande als Hehler die heiße Ware abgekauft zu haben. Zwei der Männer schickt das Gericht außerdem als Drogenabhängige in eine Entziehungsanstalt.

Auch an diesem neunten Prozesstag saßen wieder viele Angehörige der Angeklagten im Zuschauerraum und hörten zu, wie Jugendkammervorsitzender Volker Kunkel das Urteil begründete: Allen Angeklagten seien ihre Geständnisse zugute gekommen, mit denen sie einen sonst langen Prozess verkürzt hätten.

Für das Gericht steht fest: Die sechs Einbrecher hätten als Bande in wechselnder Besetzung nach dem immer selben Tatmuster 30 Mal zugeschlagen, unter anderem am 11. Juni 2015 an einer Tankstelle in Bonn-Röttgen, am 16. Juni in Euskirchen, am 6. August in einem Supermarkt in Bad Honnef-Aegidienberg, am 12. September an einer Tankstelle in Rheinbach, am 18. September an der Tankstelle in Aegidienberg und am 22. September in einem Supermarkt in Bornheim.

Allerdings mussten sie einige Tatorte ohne Beute verlassen. An einem Supermarkt hielt die Glastür stand und an der Tankstelle lösten sie eine Nebelanlage aus, die ihnen jede Sicht nahm und sie in die Flucht schlug. Insgesamt erbeuteten sie um die 250.000 Euro und richteten hohen Sachschaden an.

Die Tatorte hatten sie genau ausgekundschaftet, damit die Einbrüche nur drei Minuten dauerten. Die Scheiben traten oder schlugen sie mit Kanaldeckeln ein, und einer von ihnen, „Auge“ genannt, stand draußen Schmiere. Das war meistens der damals noch 20-jährige Angeklagte, ein Student, der nun drei Jahre Jugendstrafe kassierte.

Für einen 26-jährigen Angeklagten, der drei Jahre Haft erhielt und bisher haftverschont war, kam das dicke Ende nach dem Urteil: Er wurde wieder verhaftet und im Saal klickten die Handschellen. Er hatte an einem Prozesstag einem in U-Haft sitzenden Mitangeklagten heimlich ein Handy zugesteckt. Doch der brüstete sich damit im Knast und wurde verpfiffen. „Damit haben Sie unser Vertrauen missbraucht“, hielt Richter Kunkel dem 26-Jährigen vor.

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