Amtsgericht Siegburg Einschlägig vorbestrafter Dieb erneut zu Haftstrafe verurteilt

SIEGBURG · Um sich Drogen zu besorgen, hatte ein 34-Jähriger Anfang Juni in Bonn die Scheibe eines Autos eingeschlagen und ein Navigationsgerät sowie einen Rollkoffer entwendet. Vom Amtsgericht Siegburg wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Eine Chance auf Bewährung sah das Gericht von Anfang an nicht.

Seit dem Jahr 2000 finden sich 15 Einträge in seinem Vorstrafenregister. So wurde er 2009 wegen schweren Diebstahls zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt, ein Jahr später wegen des gleichen Vergehens zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Den Diebstahl im Juni gestand er direkt zu Beginn der Verhandlung.

"Ich habe keine Ahnung, was ich mit den Sachen machen wollte", sagte der 34-Jährige dem Richter. Wahrscheinlich, so seine Aussage, wollte er die gestohlenen Gegenstände für Drogen verkaufen. Bei der Untersuchung einen Tag nach der Verhaftung fanden sich Reste von Cannabis, Methadon, Heroin, verschiedenen Schmerzmitteln und Alkohol im Blut des Drogenabhängigen.

"Sie litten unter Suchtdruck", stellte Richter Herbert Prümper fest. Die Sucht sei nach seiner Auffassung so groß, dass der 34-Jährige sich ständig zu neuen Straftaten gezwungen sehe. Eine Suchttherapie innerhalb der Haft wurde deshalb angeordnet.

Gleich nach einer kurzen Verabschiedung von seiner Lebensgefährtin musste der Angeklagte und zweifache Vater seine Haftstrafe antreten. Die entwendeten Gegenstände konnte die Polizei bei dem 34-Jährigen sicherstellen und sie dem Besitzer mittlerweile aushändigen.

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