Unterrichtsausfall wegen Coronavirus Schüler aus Bonn fühlen sich nach Homeschooling unfair benotet

Bonn · Einige Schüler aus Bonn fühlen sich bei ihrer Bewertung in Corona-Zeiten ungerecht und willkürlich behandelt. Auch viele Eltern befürchten, dass ihre Kinder durch den wochenlangen Unterrichtsausfall später einen großen Nachteil haben könnten.

 Ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife liegt auf einem Tisch. (Symbolfoto)

Ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife liegt auf einem Tisch. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Für Jakob waren die vergangenen Wochen wirklich anstrengend. Er gehört nicht zu den Schülern, denen alles zufliegt. „Ich muss mich in die Materie hineinknien, um den Sachverhalt zu verstehen und Transferlösungen zu entwickeln“, gibt der 16-jährige Bonner Gymnasiast zu. Normalerweise kann er sich darauf verlassen, seine Lehrer zu fragen oder gemeinsam mit Mitschülern Probleme zu lösen. „Aber als die Schulen dicht waren, gab es den Austausch so gut wie nicht mehr“, erzählt er. Jetzt vermutet Jakob, dass er in vielen Fächern Wissenslücken hat, die er so schnell nicht schließen kann. Das ist für den 16-Jährigen besonders bitter, denn im kommenden Schuljahr stehen für ihn die Abiturprüfungen an.

Mit dieser Sorge steht er nicht alleine da. Viele Eltern befürchten derzeit, dass ihre Kinder durch den wochenlangen Unterrichtsausfall einen großen Nachteil haben, der wahrscheinlich manche Zukunftspläne wie Seifenblasen zerplatzen lässt. Denn neben der fehlenden intensiven Bearbeitung der verschiedenen Themenbereiche, die im Abi abgefragt werden, fühlen sich viele falsch benotet, was wiederum direkte Auswirkungen auf den Notendurchschnitt haben wird.

„Viele fühlen sich ungerecht, teilweise willkürlich behandelt und sehen aufgrund von Notenfortschreibungen, fehlenden Möglichkeiten Leistungsnachweise zu erbringen, lückenhaftem oder sogar fehlendem digitalem Unterrichtsgeschehen ihre Abiturnote gefährdet“, sagt Gesine Adameck von der Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen. Sie empfiehlt denjenigen, die aufgrund der Rahmenbedingungen der vergangenen Wochen mit der Notengebung nicht einverstanden sind, Widerspruch gegen die Kursabschlussnote einzulegen.

Wer das tun will, muss sich allerdings beeilen. Denn der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zeugnisausgabe schriftlich bei der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde eingehen. Da in NRW das Schuljahr zum 28. Juni endete, bleibt nur noch bis Dienstag Zeit. „Das sollte besonders dann getan werden, wenn die Schüler nicht ausreichend Gelegenheit hatten, Leistungsnachweise zu erbringen“, erklärt Dieter Cohnen von der Landeselternschaft im GA-Gespräch. Im Zweifelsfall würde er immer Widerspruch einlegen, um die Fristen zu wahren. „Man kann ihn ja jederzeit wieder zurückziehen“, so Cohnen.

„Mir ist bisher nicht bekannt, dass in Bonn Eltern Einspruch gegen die Zeugnisnoten ihrer Kinder eingelegt haben“, sagt Silvia Josten, Delegierte der Landeselternschaft aus der Bundesstadt. Nach ihren Beobachtungen hätten sich die Familien in den vergangenen Wochen viel mehr Gedanken darüber gemacht, wie sie gesund durch die Krise kommen können. „Das Aufrechterhalten von sozialen Kontakten und die Interaktion mit den Schulen hat vielfach gefehlt“, sagt die Mutter aus Oberkassel. Dennoch ist es nach ihrer Beobachtung nur eine Minderheit gewesen, die die Benotung kritisch gesehen hätte.

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