Erfolgreiche Klage ASB darf in Bonn wieder Schulbegleiter anbieten

Köln/Bonn · Das Kölner Sozialgericht hat entschieden, dass der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) weiterhin in Einzelfällen in der Schulbegleitung tätig sein darf, was ihm die Stadt untersagt hatte. Das Bonner Poolmodell sieht das Gericht als zulässig an.

 Das Kölner Sozialgericht hat entschieden, dass der ASB weiterhin in Einzelfällen in der Schulbegleitung tätig sein darf, was ihm die Stadt untersagt hatte.

Das Kölner Sozialgericht hat entschieden, dass der ASB weiterhin in Einzelfällen in der Schulbegleitung tätig sein darf, was ihm die Stadt untersagt hatte.

Foto: picture alliance / dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist mit seiner Klage gegen die Stadt Bonn, in der es um die Integrationsassistenzen ging, teilweise erfolgreich gewesen. Das Kölner Sozialgericht hat entschieden, dass der ASB weiterhin in Einzelfällen in der Schulbegleitung tätig sein darf, was ihm die Stadt untersagt hatte. Das Bonner Poolmodell, in dem mehrere Wohlfahrtsverbände im Auftrag der Stadt Integrationsassistenzen stellen, sieht das Gericht als zulässig an.