Verfahren vor Bonner Amtsgericht eingestellt „Erpresser“ wollte Unternehmen vor Millionenschaden bewahren

Bonn · Das Bonner Amtsgericht hat das Verfahren gegen einen 74-jährigen „Erpresser“ eingestellt. Die Richterin war davon überzeugt, dass der Rentner das Mineralwasserflaschen-Unternehmen vor einem Millionenschaden bewahren wollte.

 Ein 74-Jähriger stand wegen Erpressung vor Gericht. (Symbolbild)

Ein 74-Jähriger stand wegen Erpressung vor Gericht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Bonner Amtsgericht hat das Verfahren gegen einen 74-jährigen Rentner aus Norddeutschland wegen geringer Schuld eingestellt. Dieser musste sich wegen versuchter Erpressung der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB) mit Sitz in Bonn verantworten. Die Richterin glaubte dem Rentner, dass er mit seinen E-Mails und Briefen das Mineralwasserflaschen-Unternehmen vor einem Millionenschaden bewahren – und keineswegs schädigen wollte.

Der Angeklagte entdeckte im Sommer 2019 per Zufall eine „gefährliche Schwachstelle“ bei der Mineralwasserflasche in der Plastikversion (PET). Mit einem Hilfsmittel könne man – ohne den Verschluss zu beschädigen – in die gefüllte Flasche eine weitere Flüssigkeit einfüllen. Als Beleg schickte der 74-Jährige der Genossenschaft damals ein Foto, das eine PET-Flasche neben einer mit grüner Lebensmittelfarbe manipulierte Flasche zeigte.

Da die Brunnen AG jedoch nicht auf die Warnungen reagierte, drohte der Rentner damit, den Konstruktionsfehler an die Öffentlichkeit zu bringen. Er schrieb auch, dass er auf „der Reeperbahn und im Darknet“ für diese Information „Unsummen bekommen“ würde. Das aber wolle er gar nicht, sondern nur eine sechsstellige Summe im unteren Bereich, für das „Unternehmen ja wohl Kleinkram“. Daraufhin erschien die Polizei bei ihm. Die Richterin glaubte der zufälligen Entdeckung des Angeklagten: „Wenn man droht, eine Wahrheit zu veröffentlichen, ist das keine Straftat.“

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