Kindertagespflege-Satzung in Bonn Es drohen neue Klagen

BONN · Für Zündstoff wird am Dienstag im Jugendhilfeausschuss wieder einmal das Thema Kindertagespflege sorgen. Die SPD fordert eine Erhöhung des Stundensatzes, die Stadt lehnt das jedoch ab.

 In Bonn gibt es rund 250 Kindertagespflegemütter und -väter, denen ein Zuschuss von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gezahlt wird.

In Bonn gibt es rund 250 Kindertagespflegemütter und -väter, denen ein Zuschuss von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gezahlt wird.

Foto: picture alliance / dpa

Das Verwaltungsgericht Köln hatte 2015 im Fall zweier Bonner Kläger entschieden, dass die aktuelle Tagespflege-Satzung, auf deren Basis die Stadt Tagesmüttern und -vätern einen einheitlichen Fördersatz von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gewährt, nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche.

Die Bonner Verwaltung habe „die gesetzlich vorgesehenen Bestandteile der laufenden Geldleistung nicht nachvollziehbar kalkuliert“, als da seien Sachaufwand und Anerkennungsbetrag für die Betreuung der Kinder. Das Gericht verpflichtete die Stadt deshalb zur Neubescheidung laufender Geldleistungen. Die Jamaika-Koalition sah daraufhin, wie berichtet, Nachbesserungsbedarf für die entsprechende städtische Satzung.

Dem Jugendhilfeausschuss legt die Stadt nun eine Neufassung dieser Satzung zum Beschluss vor. Man gehe weiterhin davon aus, „dass die Fortsetzung der Stundenstaffelung bei einer verständigen rechtlichen Würdigung unter Einbeziehung der Anforderungen an Effizienz und Effektivität den Anforderungen der formalgesetzlichen Grundlagen entspricht“, so die Stadt. In dem umfangreichen und schwer zugänglich formulierten Text schlägt sie nun aber vor, etwa die Förderbestandteile Sachkosten zu spezifizieren.

1,73 Euro pro Stunde pro Kind

Grundsätzlich wolle man eine steuerrechtliche Betriebskostenpauschale in Höhe von 300 Euro, das hieße 1,73 Euro pro Stunde pro Kind, für alle anfallenden Sachkosten der Pflegepersonen als Ausgangsbetrag der Kalkulation zu Grunde legen. Und das einschließlich der Sachkosten für die tägliche Verpflegung. Die solle aber nicht öffentlich gefördert werden, damit man auch hier die Konditionen der Tagespflege analog zur Betreuung in Tageseinrichtungen gestalte.

Die SPD will im Ausschuss als Lösung beantragen, die Sätze erfahrener und gut ausgebildeter Kindertagespfleger ab Sommer dann doch auf fünf Euro pro Stunde und Kind anzuheben und danach an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. Was die Verwaltung mit dem Hinweis verwerfen will, der Ausschuss habe schon 2015 einen gleichlautenden Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Klägerin: Neusatzung ein "widerrechtliches Modell"

Die beiden Kläger wiederum halten die Forderung der SPD für angemessen. „Das Prinzip, Tagespflegepersonen nach ihrer Qualifikation finanziell besser zu stellen, wird von vielen Kommunen auch so gehandhabt“, erläutert Christopher Roth. Er erwarte von der Stadt, dass die Vorgaben der Kölner Richter umgesetzt werden. „Das bedeutet eine klare und nachvollziehbare Kalkulation dessen, was eine hochwertige Kindertagespflege tatsächlich kostet. Das ist mit der vorliegenden Beschlussvorlage nicht umgesetzt worden.“

Die Verwaltung habe sich „den Trick mit dem Verpflegungsgeld ausgedacht“ und den Sachkostenanteil auf „völlig ungenügende 1,16 Euro“ festgelegt, kritisiert Klägerin Eva Koslowski. Das berücksichtige nicht die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts. Außerdem werde in anderen Kommunen ein deutlich höherer Sachkostenanteil gezahlt. Sie erwäge eine neue Klage. Die Neusatzung sei nicht das, wofür er zwei Jahre lang geklagt habe, sagt auch Roth, sondern in seinen Augen ein „widerrechtliches Modell“. Im Fall des Beschlusses werde auch er wieder vor Gericht ziehen.

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