Mutter soll Vierjährigen in Euskirchen getötet haben „Für mich war selbstverständlich, dass ich ihn mit in den Tod nehme“

Update | Bonn · Eine Mutter aus Euskirchen soll ihren kleinen Sohn ermordet haben. Nun hat in Bonn der Prozess gegen die Frau begonnen. Bei der Tat soll sie vermindert schuldfähig gewesen sein.

 Die Angeklagte vor Gericht

Die Angeklagte vor Gericht

Foto: Peter Kölschbach

Was die zierliche Angeklagte dem Gericht unter Tränen berichtete, ist nur schwer zu fassen: Seit Montagmorgen steht eine 42-jährige Mutter aus Euskirchen vor dem Bonner Schwurgericht, weil sie am 6. Juni dieses Jahres ihren vierjährigen Sohn ermordet haben soll. Allem Anschein nach wollte die Frau gemeinsam mit ihrem Sohn aus dem Leben scheiden. Den Versuch, sich nach dem Tod des Kindes selber das Leben zu nehmen, konnte die Angeklagte aber nicht mehr umsetzen.

Die im rumänischen Siebenbürgen geborene frühere Lehrerin befand sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Nachdem sich ihr Mann von ihr getrennt hatte, haderte die Frau offenbar verstärkt mit ihrer Rolle als Mutter. Sie habe immer „perfekte Entscheidungen“ treffen wollen und damit letzten Endes alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte, sagte sie aus. „Die Mama kann so schwer Entscheidungen treffen“, habe sie ihrem Sohn auch als Begründung für einen am Mittwoch nach der Tat geplanten Aufenthalt in einer psychiatrischen Kliniken genannt. Bereits das gesamte Wochenende habe sie sich mit Suizidgedanken getragen.

Den Samstag hatten Mutter und Sohn nach ihren Angaben noch gemeinsam mit den Großeltern mütterlicherseits verbracht. Jedoch habe sie dem fröhlichen Spielen ihres Sohnes bereits kaum noch Aufmerksamkeit schenken können. Abends habe sie den Kleinen zunächst noch ganz normal ins Bett gebracht, bevor sie mit einer Internetrecherche zum Thema Selbsttötung begonnen habe. Sie habe in den vorausgegangenen Wochen abends häufig Alkohol getrunken und Psychopharmaka eingenommen, von beidem seien aber an jenem Abend nur Restbestände im Haus gewesen. So habe sie eine Flasche Honigschnaps, der eigentlich für Gäste vorgesehen gewesen sei, angebrochen.

Später habe sie ihrem schlafenden Sohn dann jeweils eine halbe Tablette eines Schlafmittels und ihres eigenen Tranquilizers in den Mund gelegt. Ihre Absicht sei es gewesen, ihren Sohn im Tiefschlaf zu erdrosseln und sich anschließend selbst das Leben zu nehmen. Sie sei dann allerdings eingeschlafen und am kommenden Morgen – es sei bereits hell gewesen – von ihrem Kind geweckt worden. Genaueres erinnere sie nicht, sagte sie dem Gericht.

Was im weiteren Tagesverlauf geschah, konnte die Frau nur schlaglichtartig schildern. Sie wisse nur, dass sie ihrem Sohn eine Buddha-Statue auf den Kopf fallen ließ und ihn dann wahrscheinlich mit einem Schal zu Tode stranguliert habe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob ihr denn nicht klar gewesen sei, dass alleine die Tablettengabe oder der Schlag mit der Figur lebensgefährlich gewesen seien, reagierte die Angeklagte mit der erstaunten Gegenfrage „Ist das so?“ Ihre Idee sei jedenfalls gewesen, ihr Kind erst ohnmächtig zu machen, um es dann im Schlaf schmerzlos zu töten.

Sie habe in ihrem Leben keinen Sinn mehr gesehen und sich daher umbringen wollen. Dass der Sohn alleine weiterleben könnte, war für sie offenbar unvorstellbar: „Für mich war es selbstverständlich, dass ich ihn mit in den Tod nehme“, sagte sie den sichtlich betroffenen Richtern.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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