Prozess vor dem Bonner Landgericht Ex-Freund soll befruchtete Eizellen wieder freigeben

Region · Der Wunsch nach einem eigenen Kind ist bei einer 41-Jährigen offenbar so groß, dass sie nicht davor zurückschreckt, ihren Ex-Freund zu verklagen: In einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht fordert die Frau von dem im hiesigen Gerichtsbezirk lebenden Mann die Zustimmung zur Herausgabe bereits befruchteter Eizellen.

Im vergangenen Jahr entschied sich das Paar zu einer künstlichen Befruchtung. Der im Raum Düsseldorf lebenden Klägerin wurden reife Eizellen entnommen und dann im Labor mit dem operativ entnommenen Sperma des 42-Jährigen befruchtet. Zwei Eizellen setzten die Ärzte der 41-Jährigen im August 2015 ein. Zudem wurden weitere befruchtete Zellen in Stickstoff eingefroren – für den Fall, dass der erste Behandlungsversuch fehlschlägt.

Genau das geschah: Es entwickelte sich keine fortgesetzte Schwangerschaft. Und einen zweiten Versuch verhinderte der Mann. Denn während sich die Klägerin beruflich in Amerika aufhielt, suchte der Samenspender die Kinderwunschpraxis auf. In ihm hätten die Zweifel überhandgenommen. Von seiner Freundin fühlte er sich anscheinend unter Druck gesetzt. Er selbst sei sich nicht mehr sicher gewesen, ob er wirklich ein Kind haben wolle. Deshalb widerrief er die vor Behandlungsbeginn geschlossene notarielle Vereinbarung. In dieser steht unter anderem, dass die Einwilligung gegenüber den Ärzten oder der Partnerin „bis zur erfolgreichen Befruchtung der Partnerin“ widerrufen werden kann.

Der Wunsch, schwanger zu werden, rückt in weite Ferne

Der Schock bei der 41-Jährigen muss groß gewesen sein, als sie während ihres Auslandsaufenthalts in der Arztpraxis anrief. Im Telefonat erfuhr sie, dass der 42-Jährige seine Einwilligung widerrufen hatte. Und ihr Wunsch, schwanger zu werden, rückte in weite Ferne.

Doch die Klägerin gab nicht auf. Denn sie ist der Auffassung, dass ab dem Zeitpunkt der Befruchtung der Eizellen ein Widerspruch nicht mehr möglich war – auch wenn in der notariellen Vereinbarung die Rede von einer erfolgreichen Befruchtung der Partnerin ist. Ihrer Meinung nach unterliegt es ab dem Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle nur noch dem Persönlichkeitsrecht der Frau, über den Fortgang zu entscheiden.

Daher verlangt sie nun vor Gericht von ihrem Ex-Freund die schriftliche Zustimmung für die Behandlung mit den eingefrorenen Eizellen. Für den Fall, dass die Praxis sie nicht mehr behandeln wird, soll der 42-Jährige zustimmen, dass sie die Zellen zur freien Verfügung bekommt.

Sollte das alles jedoch nicht klappen, soll der Ex-Freund wenigstens die bislang angefallenen Behandlungskosten in Höhe von gut 7000 Euro bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung vor den Richtern der 1. Zivilkammer wird es voraussichtlich Mitte Juli dieses Jahres kommen.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 42/16

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