Debatte um Erbbaurecht Fällt das Festspielhaus an die Stadt?

BONN · Es klingt nach einer formalen Frage, birgt aber Brisanz: Die Stadtverwaltung will das Grundstück für das Beethoven-Festspielhaus mit einem Erbbaurechtsvertrag zur Verfügung stellen. Darauf haben sich nach GA-Informationen der Verwaltungsvorstand und die Deutsche Post DHL Group als Hauptsponsor verständigt.

Wo heute noch Autos parken, könnte eines Tages das Festspielhaus stehen.

Foto: Volker Lannert

Nach etwa 30 Jahren soll das 6700 Quadratmeter große Areal südlich der Beethovenhalle an die Stadt zurückfallen - und damit auch das darauf mit Privatgeldern errichtete Festspielhaus. Während der Konzern lediglich "konstruktive Gespräche" mit der Stadt bestätigt, wird Stadtsprecherin Monika Hörig auf Nachfrage konkreter: "Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien empfehlen, das Grundstück im Wege der Erbpacht an die künftige Objektgesellschaft zu vergeben. Bei positivem Votum wird die Verwaltung die Verhandlungen über die Rahmenbedingungen aufnehmen."

Die aber sind offenbar schon weit gediehen: Der Erbbaurechtsvertrag soll eine ungewöhnlich kurze Laufzeit von rund 30 Jahren haben. Die Objektgesellschaft als Bauherrin und Eigentümerin des Konzerthauses soll anders als üblich keinen jährlichen Erbbauzins (eine Art Pacht) an die Kommune entrichten.

Im Gegenzug soll die Stadt beim Heimfall des Areals auch keine Entschädigung für den Restwert des Konzerthauses zahlen, so der Plan. Das müsste sie normalerweise tun. So steht es im Erbbaurechtsgesetz, demzufolge mit dem Auslaufen eines Erbbaurechtsvertrages die Aufbauten automatisch an den Grundstückseigentümer übergehen.

Derzeit prüft die Stadt, ob das Konzerthaus nach dem Heimfall an die Festspielhaus-Betriebsstiftung übertragen werden kann, bestätigt Hörig. Geht das nicht, müsste die Stadt als Eigentümerin dauerhaft für die Instandhaltung des Festspielhauses aufkommen.

Genau da haken die Kritiker des Projektes ein. "Damit landen die langfristigen Risiken bei der Kommune", sagt Tom Schmidt, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen. Außerdem sei der Verzicht auf den Erbbauzins ein städtischer Zuschuss zum Bau. Das aber habe der Rat ausgeschlossen.

Die Ratsmehrheit hatte in einem Grundsatzbeschluss festgelegt, das Grundstück für das Festspielhaus baureif zur Verfügung zu stellen. Das darf die Stadt maximal 4,4 Millionen Euro kosten und funktioniert nur, wenn weitere Millionen als Fördermittel des Landes fließen.

Der Bau selbst muss privat finanziert werden: Die Post schätzt die Gebäudekosten auf 70 Millionen Euro und stellt 30 Millionen Euro bereit. Sie hat den Architektenwettbewerb finanziert, einen Businessplan erstellen lassen und würde in die Objektgesellschaft eintreten, die dann baut - zusammen mit der Beethoventaler-Genossenschaft, die einen Baukredit beisteuern will. Der Förderverein um Wolfgang Grießl sammelt Spenden für die Innenausstattung.

Anders als Schmidt sieht FDP-Fraktionschef Werner Hümmrich im Erbbaurecht kein Problem: "Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem Ratsbeschluss." Entscheidend sei aber, dass sich der Festspielhaus-Businessplan als tragfähig erweise - das soll ein Gutachter im Stadtauftrag prüfen.

CDU-Fraktionschef Klaus-Peter Gilles will sich noch nicht festlegen, ob Erbbaurecht der richtige Weg wäre. "Das Grundstück könnte ja auch dauerhaft abgegeben werden. Wir brauchen erst Zahlen, die beide Varianten vergleichbar machen."

Vereine begrüßen Erbbaurechts-Lösung

Auch die SPD wartet ab und verlangt schnellstens eine Vorlage der Stadtverwaltung. Für den Bürger-Bund-Chef Bernhard Wimmer kommt ein Erbbauvertrag nur in Betracht, wenn die Stadt keine "unabsehbaren Folgen" bei der Instandhaltung riskiert: "Das muss verbindlich geregelt sein." Eine Erbpacht müsste eine Rückübertragung in modernisiertem Zustand vorsehen, fordert die Alternative für Deutschland (AfD). Die Linkspartei, wie die AfD-Gegnerin des Projektes, verweist auch auf die Instandhaltungsrisiken. "Das kann sich die Stadt nicht leisten", sagt Fraktionschef Michael Faber.

Die Bürger für Beethoven und der Festspielhaus-Förderverein begrüßen die Absicht der Stadt, einen Erbbaurechtsvertrag zu schließen. Das sei eine wichtige Bedingung dafür, den Neubau als privatwirtschaftliches Projekt umzusetzen, unterstreichen Stephan Eisel und Wolfgang Grießl.

General-Anzeiger lädt zur Podiumsdiskussion ein

"Die Entscheidung: Baut Bonn das Festspielhaus?" Unter diesem Motto lädt der General-Anzeiger am Mittwoch, 25. März, um 18 Uhr zur Podiumsdiskussion ins LVR-Museum an der Colmantstraße 14-18 ein. Es debattieren Rolf Bolwin (Deutscher Bühnenverein), Wolfgang Grießl (Förderverein Festspielhaus), Louwrens Langevoort (Kölner Philharmonie), Michael Scharf (Stadtsportbund) und Martin Schumacher (Bonns Kulturdezernent). Telefonische Anmeldung für Besucher: 01379/88 69 15 (0,50 Euro/Anruf aus Festnetz; Mobilfunkkosten ggf. abweichend).