Vorfall in Bonn Fahrgast blitzt mit 50-Euro-Schein bei Busfahrer ab

Bonn · Ein Bonner Vater macht auf Facebook seinem Ärger über einen Busfahrer Luft. Der Grund: Er wollte mit einem 50-Euroschein eine Fahrt für seine Tochter zahlen. Der Busfahrer wollte ihm anstatt des Wechselgeldes einen Gutschein geben - aus guten Gründen.

Wer in Bonn den öffentlichen Nahverkehr nutzt, sollte einen gültigen Fahrausweis lösen. Das wollte nun auch ein Familienvater - doch das klappte nicht so, wie von dem Mann gewollt. In der Facebook-Gruppe "Du kommst aus Bonn wenn..." sorgt seine Schilderung jetzt für Diskussionen, denn er wollte ein 1-Euro-Ticket für seine sechsjährige Tochter mit einem 50-Euro-Schein bezahlen.

Der Busfahrer erklärte dem Kunden, dass er in Form einer Gutschrift sein Rückgeld erhalte und dies in der Hauptzentrale der Stadtwerke Bonn (SWB) abholen könne. Der Fahrgast schien damit nicht einverstanden und stieg mit seiner Tochter wieder aus. Verärgert machte er sich jetzt Luft auf Facebook. "Und da wird einem gesagt, man soll mehr Bus und Bahn fahren. Kundenorientierung und Freundlichkeit sieht für mich anders aus."

Neben Verständnis über seinen Ärger gibt es in den Kommentaren aber auch viel Zuspruch für den Fahrer. "So viel Wechselgeld muss kein Fahrer dabei haben" oder "Es ist klar geregelt, welche Geldscheine gewechselt werden" sind die Reaktionen. Letzte Aussage findet sich tatsächlich in den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW wieder. Es heißt: "Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über zehn Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen."

Auch das Verfahren mit der Gutschrift als Rückgeld ist dort klar festgelegt und beschreibt ein Standardverfahren. "Wenn das Personal Geldscheine über zehn Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten beziehungsweise muss sie abbrechen", so der Wortlaut in den Beförderungsbedingungen.

Überfälle auf Busfahrer sollen sich nicht lohnen

"In der Praxis ist es so, dass die Fahrer mit wenig Bargeld unterwegs sein sollen", betätigten die Stadtwerke Bonn (SWB) auf GA-Anfrage. Es kam in der Vergangenheit schon öfters zu Überfällen auf Busfahrer. SWB-Sprecherin Veronika John verweist zudem auf die steigende Zahl der Online-Tickets und spricht von einem "erkennbaren Trend".

Kunden sollten an dieser Stelle beachten, dass die bargeldlosen Fahrscheine nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis nutzbar sind. Ansonsten muss der Fahrgast auf die Kulanz der einzelnen Fahrer hoffen. Das übrigens hätten sich auch viele Nutzer beim diskutierten Fall gewünscht.

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