Urteil in Bonn Falscher Polizist muss knapp sechs Jahre in Haft

Bonn · Ein 33-Jähriger hatte sich als Polizist ausgegeben und so zwei Bonner und vier Frankfurter Senioren um ihre gesamten Ersparnisse gebracht. Jetzt muss er ins Gefängnis.

 Fiese Masche: Trickbetrüger geben sich am Telefon als falsche Polizisten aus und erzählen Senioren abstruse Geschichten.

Fiese Masche: Trickbetrüger geben sich am Telefon als falsche Polizisten aus und erzählen Senioren abstruse Geschichten.

Foto: dpa/picture alliance/dpa

Den Letzten beißen die Hunde: Eine Weisheit, die ein 33-jähriger türkischer Staatsbürger aus Bremen nun bereits zum zweiten Mal am eigenen Leibe erfahren musste. Am Mittwochmittag haben ihn die Richter der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wegen gemeinsamen bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Marc Eumann sah es als erwiesen an, dass der Mann als sogenannter Läufer dazu beigetragen hatte, vier Senioren im Raum Frankfurt und zwei in Bonn um ihr Erspartes zu bringen. Die Bonner Richter hatten eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren in ihre Entscheidung einbezogen, die ihre Frankfurter Kollegen bereits im Oktober 2019 verhängt hatten.

Bei dem Polizistentrick geht es darum, mit teils abstrusen Geschichten vornehmlich ältere Menschen am Telefon dazu zu bewegen, einer ihr unbekannten Person – im Täterjargon Läufer genannt – ihre Ersparnisse zu übergeben. Die Person vor Ort erhält dafür meist nur einen relativ geringen Teil der Beute. Den eigentlichen Reibach machen die Hinterleute.

So auch im vorliegenden Fall: Der gelernte Konstruktionsmechaniker schlug sich im Herbst 2018 nicht zuletzt infolge seiner Drogensucht mit Gelegenheitsjobs durchs Leben. So konnte er offenbar nicht nein sagen, als er bei einem Türkeiurlaub das Angebot erhielt, für eine internationale Bande als Läufer zu agieren. 2000 Euro – so hatte der geständige Täter während des Verfahrens angegeben – seien ihm dafür jeweils als Bezahlung angeboten worden.

Tat war mehr als bloße Beihilfe

Für die ersten beiden ihm nachgewiesenen Taten fuhr der Bremer Ende November nach Frankfurt am Main. Die beiden nun neu verurteilten Taten in Bonn folgten am 26. und 27. November, bevor der Mann im Dezember erneut am Main tätig wurde. Dort erwischten ihn die Ermittler dann am Abend des 12. Dezember auf frischer Tat, als er versuchte ein weiteres Opfer um sein Geld zu bringen. Die Beute musste der Bremer regelmäßig einem Mittelsmann in Castrop-Rauxel übergeben.

Nach seiner Verhaftung fand man dennoch immerhin 10.000 Euro, die ihm nach der letzten Übergabe verblieben waren. Wenn man seiner Angabe vertraue, pro Einsatz 2000 Euro erhalten zu haben, könne man durchaus auf den Gedanken kommen, dass es noch weitere Taten gegeben haben könnte, so Eumann. Nachweisen ließe sich das allerdings nicht. Auch wenn er nur das kleinste Rädchen im Getriebe gewesen sei, sei sein Tatbeitrag dennoch mehr als bloße Beihilfe, so der Richter. Besonders schwer wiege, dass ihm klar gewesen sein müsse, dass mit der Masche besonders schwache Menschen ausgenutzt werden.

Senior hob 70.000 Euro von der Bank ab

Im ersten Bonner Fall war ein heute 90-Jähriger mit einer Räuberpistole dazu gebracht worden, sein Erspartes – rund 70 000 Euro – von der Bank abzuholen und auf einem Stromkasten in der Nähe seiner Wohnung zu deponieren. Dort hatte es der Verurteilte dann abgeholt. Im zweiten Fall war eine 81-Järhige dazu überredet worden ihren Safe zu öffnen, Geld, Gold und Schmuck vor der Haustüre abzulegen. Der Schaden wird auf 75.000 Euro geschätzt.

Dem geistig fitten Mann waren Scham und Verbitterung als Zeuge vor Gericht überdeutlich anzusehen. Offenbar, so stellte Eumann in der Urteilsbegründung noch einmal heraus, gingen die Täter insbesondere am Telefon psychologisch derart geschickt vor, dass den Opfern in der Aufregung gar nicht klar werde, wie unrealistisch die erzählte Geschichte eigentlich sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort