Betrug in Bonn Falscher Unitymedia-Mitarbeiter erneut angeklagt

BONN · Wie oft sich ein 35-jähriger Bonner als falscher Unitymedia-Mitarbeiter zu Wohnungen von Senioren Zutritt verschafft und sie bestohlen hat, wissen die Ermittler nicht.

Fest steht: Am 19. Juni wurde er wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betrugs zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er in fünf Fällen von Opfern eindeutig identifiziert werden konnte. Nun wurde er wegen derselben Masche erneut angeklagt: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechs weitere Fälle vor - begangen in der Zeit, in der er bereits wegen der ersten Serie angeklagt war.

Wie die Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft, Monika Volkhausen, mitteilte, gehen die Ermittler von der Spitze eines Eisbergs aus, denn allein vor der ersten Verurteilung waren mehr als 30 Anzeigen von Geschädigten eingegangen. In den meisten Fällen mussten die Verfahren jedoch eingestellt werden, weil die Opfer den Täter auf einer Lichtbildauswahl nicht wiedererkannten.

Das aber gelang den Opfern in den sechs neu angeklagten Fällen, wie die Sprecherin erklärte. Und demnach schlug der 35-Jährige, der tatsächlich einst bei Unitymedia gearbeitet hatte und entlassen worden war, am 10. April zu. In der Kleidung seines früheren Arbeitgebers, die er behalten hatte und die ihn als Mitarbeiter von Unitymedia auswies, klingelte er bei einer 75-jährigen alleinstehenden Frau, gab sich als Fernsehtechniker besagter Firma aus und behauptete, die Bildqualität überprüfen zu müssen.

Und bevor die Frau wusste, wie ihr geschah, war der Mann auch schon in der Wohnung und tat so, als würde er sich den Fernseher ansehen. In Wahrheit aber hatte er es auf die Handtasche der Frau abgesehen. Und als er schließlich ging, nahm er die Tasche mit dem Portemonnaie mit und verschwand blitzschnell.

Auch eine 90-Jährige ließ ihn gutgläubig in die Wohnung

Fünf weitere Male hatte er bis zum 27. Mai Erfolg mit seiner Masche, und immer waren es Rentner, die er heimsuchte. In einem Fall war eine 90-Jährige sein Opfer, auch sie hatte den vermeintlichen Fernsehmann gutgläubig in die Wohnung gelassen. Seine gesamte Beute: 455 Euro Bargeld, ein I-Phone und Scheckkarten, die ihm diesmal jedoch nichts nutzten, weil er die Pinnummern nicht kannte.

Für die Staatsanwaltschaft steht laut Volkhausen fest, dass er in allen sechs Fällen der Täter war, weil die Opfer ihn belasteten. Und nicht nur sie. In einem Fall meldetet sich auch ein Nachbar als Zeuge, der erklärte: Bei ihm habe der Angeklagte ebenfalls geklingelt und nach dem Kabelanschluss sehen wollen. Doch er habe ihn weggeschickt mit der Begründung: Er sei gar kein Unitymedia-Kunde.

Ob der 35-Jährige erneut mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, muss demnächst ein Bonner Schöffengericht entscheiden. Im Prozess im Juni hatte er seine Taten zerknirscht gestanden und erklärt: Er habe sie begangen, weil er sich vor seinen Eltern wegen seiner Jobverlusts geschämt habe.

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