Prozess in Bonn Familienoberhaupt klagte nach Versteigerung von Porsche
Bonn · Der Vater eines verurteilten Drogenhändlers hat nach dem Verkauf eines sichergestellten Porsches durch einen Gerichtsvollzieher geklagt und den Erlös eingefordert. Damit scheiterte er in Bonn vor Gericht.
Als ein junger Drogendealer im Februar 2020 vom Bonner Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, war das für die Großfamilie bitter genug – auch, dass die Staatsanwaltschaft Bonn das gesamte Vermögen des verurteilten Straftäters über 48 000 Euro beschlagnahmt hatte. Hinzu kam dann aber noch, dass auch der Porsche Cayenne des 34-Jährigen eingezogen wurde, mit dem er jahrelang – ohne gültige Fahrerlaubnis – unterwegs gewesen war. Um das betagte Gefährt, Jahrgang 2007, im Wert von rund 10 000 Euro vor der Versteigerung zu retten, wurde schließlich der Vater des Drogenhändlers, der in Marokko lebt, um gerichtliche Schützenhilfe gebeten: So kam es, dass der Bauunternehmer aus der Ferne zunächst per Einstweiliger Verfügung verhindern wollte, dass der Porsche unter den Hammer kommt.
„Ich bin der Eigentümer der Limousine“, schrieb er an das Bonner Landgericht, „nicht mein Sohn“. Damit sei die durchgeführte Zwangsvollstreckung und Pfändung des Porsche unzulässig. Aber die Richter der 1. Zivilkammer wiesen den eiligen Antrag bereits Ende 2020 ab, denn seine Eigentümerschaft konnte der Bauunternehmer nicht belegen. So wurde der Porsche auf einer Online-Plattform für den Reinerlös von 6247,07 Euro (abzüglich der Gerichtsvollzieherkosten) versteigert. Aber dem Clan passte das nicht, er legte noch einmal nach: Das Familienoberhaupt verklagte das Land Nordrhein-Westfalen beziehungsweise die Staatsanwaltschaft Bonn auf die Herausgabe des Erlöses.
Familienoberhaupt sieht sich als Besitzer des Fahrzeugs
In der Klage berichtet der Vater, dass er eigens für die unwegsamen Gelände in seiner Heimat ein Fahrzeug gesucht hatte, auch sollte es eine Limousine sein, die in den Wüsten Marokkos gut zu reparieren sei. Im Jahr 2016 sei er schließlich fündig geworden, mit seinem Sohn sei er nach Hamburg geflogen. Von dem Porsche sei er hellauf begeistert gewesen. Der Autokauf wurde sodann perfekt gemacht, im Vertrag jedoch ist nur der Sohn als Käufer eingetragen. „Ein Versehen“, beteuerte der Kläger. Aber auch andere Umstände blieben für die Richter eher rätselhaft: Beispielsweise warum das so heiß ersehnte Auto über zwei Jahre nicht nach Marokko überführt werden konnte. Der Vortrag des Klägers, so Kammervorsitzender Stefan Bellin, sei da „eher kryptisch und lückenhaft.“
Als der Filius im Jahr 2018 schließlich in Untersuchungshaft kam, war an eine Überführung des Porsche nach Marokko nicht mehr zu denken. Die Bonner Ermittler hatten ihn sofort kassiert. Am Ende blieb der Kammer nur, auch die Klage auf den Versteigerungserlös abzuweisen: „Das Fahrzeug war fraglos im Besitz des Sohnes“, hieß es im Urteil. In keinem Dokument tauchte der Vater als Eigentümer auf, nicht mal eine Zulassung besaß er, geschweige denn Detailkenntnisse über das so begehrte Fahrzeug. Der Erlös fällt jetzt der Staatskasse zu.