Frau öffnete das Tor, ohne hinzusehen Fernbedienung für Garage beschäftigt Bonner Justiz

BONN · Gericht verurteilt Bonnerin zu Schadenersatz für demoliertes Auto.

Wer sein Garagentor per Fernbedienung öffnet, sollte sich vorher vergewissern, dass die Bahn frei ist. Denn sonst ergeht es ihm wie der Bonnerin, die am Dienstag vom Amtsgericht zur Schadensersatzzahlung verurteilt wurde an einen Nachbar, dessen Auto vor ihrer Garage stand und von dem Tor beschädigt wurde. Allerdings muss die Frau nur die Hälfte des Schadens zahlen, weil der demolierte Wagen laut Urteil auf dem Platz auch nichts zu suchen hatte.

Der Nachbar hatte am 15. März 2013 nicht lange mit seinem Wagen vor der fremden Garage stehen wollen. Er wollte nur schnell Holz von einem Anhänger durch seine eigene Garage in den Garten bringen. Und so stand der Anhänger vor seiner, das Auto aber zu einem knappen Meter vor der Garage des Nachbarin. Obwohl er wusste, dass das Tor per Fernbedienung zu öffnen war. Und genau das passierte.

Die Nachbarin öffnete die Haustür und betätigte schon mal die Fernbedienung ihres Garagentors, ohne hinzusehen. Und so knallte das Tor auf die hintere rechte Autoseite. Der Schaden betrug 2150 Euro, und den wollte der Nachbar ersetzt haben. Weil sich die Nachbarin weigerte, verklagte er sie. Vor dem Bonner Amtsgericht machte die beklagte Nachbarin geltend, der Schaden sei gar nicht mit dem Unfallgeschehen in Einklang zu bringen. Dem aber widersprach ein vom Gericht eingeschalteter Sachverständiger, der zu dem Ergebnis kam, dass der Schaden am Auto durch das Tor verursacht worden sei.

Zur Vermeidung weiterer Kosten und vor allem auch zur Wiederherstellung von Rechts- und Nachbarschaftsfrieden riet Richter Nicolaus Alvino den Parteien, sich gütlich zu einigen und schlug vor: Die Beklagte zahlt 60 Prozent des Schadens, und der Fall ist erledigt. Das aber war dem Kläger zu wenig. Er lehnte den Vergleich ab - und erhält nun noch weniger.

In seinem Urteil sprach ihm der Richter am Dienstag 50 Prozent zu und stellte fest: Die muss die Beklagte zahlen, weil sie sich hätte vergewissern müssen, ob der Platz vor dem Garagentor auch frei ist. Aber den Nachbarn, so der Richter, treffe in jedem Fall die Hälfte der Schuld. Denn er wusste, dass es für das Tor eine Fernbedienung gab und musste damit rechnen, dass es jederzeit geöffnet werden konnte. Und: Er hatte kein Recht, sein Auto dort abzustellen.

AZ: 114 C 362/13

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