Brandstiftung am Motel One Bonner Landgericht glaubt nur einem der beiden Angeklagten

Bonn · Im Fall der Brandstiftung hinter dem Motel One am Bertha-von-Suttner-Platz schenkte das Bonner Landgericht nur einem der beiden Angeklagten Glauben. Den anderen erwartet eine Freiheitsstrafe.

 Im Juni 2019 hatte es im Motel One am Bertha-von-Suttner-Platz in Bonn gebrannt.

Im Juni 2019 hatte es im Motel One am Bertha-von-Suttner-Platz in Bonn gebrannt.

Foto: Ulrich Felsmann

Vor dem Bonner Landgericht gab es am Montag eine Überraschung: Einer der beiden jungen Männer, die beschuldigt wurden, im vergangenen Sommer gemeinsam das erst ein halbes Jahr zuvor eröffnete Motel One-Beethoven an der Berliner Freiheit in Brand gesetzt zu haben, wurde vor der 1. großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jessica Jöbges freigesprochen. Der zweite Angeklagte hingegen muss für zwei Jahre und drei Monate hinter Gitter.

Auf gemeinsame besonders schwere Brandstiftung hatte die Anklage gegen die beiden 22- und 24-jährigen Männer gelautet. Das Gericht ist nun in seinem Schuldspruch gegen den Älteren „nur“ von einfacher Brandstiftung ausgegangen. Der Hauptgrund dafür lag in der Tatsache, dass laut Feuerwehr ein Übergreifen des Brandes von dem Lagerraum im Keller auf das weitere Gebäude sicher auszuschließen war. Auch kam das Gericht, anders als von der Anklage zunächst angenommen, zu dem Schluss, dass das Feuer nicht gelegt worden sei, um in dem entstandenen Gewirr die Hotelbar zu plündern.

Vor Gericht hatten sich die beiden Angeklagten gegenseitig beschuldigt; letztlich befand die Kammer aber nur die Aussagen des Jüngeren für „konsistent und widerspruchsfrei“. Sein Komplize hingegen hatte sich in seinen Aussagen während des Prozesses mehrfach widersprochen.

Was am Morgen jenes 10. Juni 2019 geschehen war, beschrieb jeder der beiden Männer anders: Jeweils der Kumpel solle es gewesen sein, der – warum auch immer – ein Feuerzeug nahm, zwei graue Müllsäcke anzündete und in einen der insgesamt sechs vor dem Hotel abgestellten Container warf.

Offenbar rechnete aber selbst der Täter nicht mit wirklich schlimmen Folgen: Direkt nach der Tat betrat er nämlich mit seinem Freund das Foyer des Hotels und bat um einen Tisch. Den bekamen die sichtlich angetrunkenen Männer allerdings nicht und so zogen sie weiter in die Innenstadt wo es der Verurteilte noch schaffte, eine Polizeistreife zu beleidigen.

Zwei Tage nach der folgenreichen Sauftour meldete sich der Täter dann mit einem Teilgeständnis bei der Polizei. Gezündelt habe allerdings nicht er selber, sondern sein Freund. Da er dessen Namen nicht richtig nennen konnte, dauerte es eine Weile, bis der zweite Angeklagte ermittelt werden konnte.

Dafür, dass er seit April unschuldig in Haft saß, muss er nun entschädigt werden. Auf seinen verurteilten Kumpel könnten außer der Haftstrafe noch weitere Konsequenzen zukommen: Möglicherweise muss er zivilrechtlich für den entstandenen Schaden von knapp 70.000 Euro geradestehen.

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