Arbeitsgericht Bonn Firma ließ langjährige Verkäuferin überwachen

Bonn · Wegen angeblicher Unterschlagung hat der Geschäftsführer eines Geschäftes für Freizeitbedarf eine langjährige Verkäuferin fristlos gekündigt. Die Frau ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und klagte gegen ihre Kündigung. Ihr Fall wurde am Dienstag im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt.

Der Vorgesetzte der Verkäuferin hatte schon schon länger den Eindruck, dass die Kollegin bei Kunden mit Umtauschwünschen "merkwürdig" agierte. Er ließ die Frau an einem Tag per Video überwachen. Mit dem Resultat: Die Verkäuferin hatte den Umtausch einer Kundin zweimal in die Kasse gebucht und sich den Differenzbetrag von mehr als 100 Euro wohl in die eigene Tasche gesteckt.

Weitere Überprüfungen ergaben, dass die Mitarbeiterin nicht zum ersten Mal quasi in die Kasse gegriffen habe, erklärte der Anwalt der Firma. Es folgte die Kündigung, außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Frau.

Die Klägerin bestreitet die Vorwürfe. "Wir glauben viel mehr an eine Retourkutsche", sagt ihre Anwältin. Denn im vorigen Jahr hatte ihre Mandantin angeregt, im Bonner Geschäft einen Betriebsrat zu gründen. Da sei sie bei der Geschäftsleitung wohl in Ungnade gefallen.

"Das ist Quatsch", weist der Vorgesetzte im Gerichtsaal den Vorwurf zurück, denn den Betriebsrat gebe es inzwischen. Die Einigung am Ende der Sitzung: Die Kündigung bleibt bestehen. Die Firma teilt der Staatsanwaltschaft mit, dass sie an einer weiteren Strafverfolgung der Frau nicht mehr interessiert sei.

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