Frau klagt gegen Kündigung Sporttrainerin soll Eiweißpulver aus Bonner Studio gestohlen haben

Bonn · Fristlos gekündigt hat der Inhaber eines Bonner Sportstudios einer Trainerin. Sie soll Proteinpulver für ihren Freund gestohlen haben.

 Viele Sportler glauben, dass ihre Muskel nur wachsen, wenn sie auch Proteinpulver zu sich nehmen.

Viele Sportler glauben, dass ihre Muskel nur wachsen, wenn sie auch Proteinpulver zu sich nehmen.

Foto: Britta Pedersen

Vier Jahre hat eine 22-Jährige als Sporttrainerin in einem Bonner Fitnessstudio gearbeitet. Den Job ist sie jetzt los. Der Inhaber hat sie wegen angeblichen Diebstahls von Eiweißpulver entlassen. Doch die Frau, die sogar ihre Ausbildung in dem Studio absolviert hat, klagte jetzt vor dem Bonner Arbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung.

Die Proteine, die man meistens als Shake zu sich nimmt, sind in den Sportstudios sehr beliebt, sie sollen das Abnehmen erleichtern und den Muskelaufbau beschleunigen. Allerdings hat das Pulver, das es in verschiedenen Geschmacksrichtungen gibt, seinen Preis. Der Freund der Sporttrainerin, der ebenfalls in dem Studio trainierte, ließ sich, so stellt es die Unternehmensseite in Person des Bonner Anwalts Herbert Kaupert dar, von der 22-Jährigen das Pulver regelmäßig mitbringen – allerdings ohne zu bezahlen.

„Das ist Diebstahl“, betont Kaupert und liest zum Beweis einen Chatverlauf zwischen den beiden vor. „Hab genommen“, schreibt die Frau ihm auf Whatsapp. Darauf erwidert der Freund: „geklaut“. In einem weiteren Chat habe die Frau dem Mann eine lange Liste mit den verschiedenen Geschmacksrichtungen geschickt und ihn gefragt, welche sie davon mitbringen solle. „Was gut schmeckt. Von mir aus Erdbeere“, lautet seine Antwort. Die Chats habe ihm der Unternehmer geschickt, erklärt Kaupert dem Gericht.

Ex-Freund schwärzt 22-jährige Tatverdächtige beim Studioleiter an

Hintergrund: Nachdem die 22-Jährige sich von ihrem Freund getrennt hatte, habe dieser sie beim Clubleiter angeschwärzt und ihm den gesamten Chatverlauf zur Verfügung gestellt. Bei einer anschließenden Anhörung habe die 22-Jährige den Diebstahl zugeben. Später habe sie erklärt, sie werde ihre Kündigung vorbeibringen. Das habe sie dann doch nicht getan.

Der Rechtsbeistand der jungen Frau bestreitet die Vorwürfe. Seine Mandantin habe lediglich abgelaufene Proteinpulverpakete mitgenommen und dafür einen festgelegten Obolus bezahlt. Das sei so mit dem Clubleiter vereinbart gewesen. Im Übrigen hätte es auffallen müssen, wenn die Klägerin im größeren Stil das Pulver gestohlen hätte. „Die müssen doch auch mal eine Inventur machen.“

Da ein gedeihliches Miteinander in dem Unternehmen in Zukunft wohl ausgeschlossen ist, fragt die Richterin nach einer Vergleichsmöglichkeit. Die Parteien einigen sich schließlich auf eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Strittig bleibt das Zeugnis, da Kaupert der Klägerin kein „gutes Zeugnis“ – wie von der Gegenseite gefordert – ausstellen will. Das höchste der Gefühle sei für ihn bei jemandem, der gestohlen habe, ein „wohlwollendes“ Zeugnis. Beide Parteien räumen sich deshalb die Möglichkeit ein, den Vergleich zu widerrufen.

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