Bonner Koordinationskreis Flüchtlingsbürgen in Bonn sehen keine Entwarnung

Bonn · Bund und Länder wollen über das Jobcenter keine Forderungen mehr an Flüchtlingsbürgen stellen. Die Bonner Bürgen sind skeptisch, denn für diese Ankündigung fehlt die Rechtssicherheit.

Der Koordinationskreis Bonner Flüchtlingsbürgen reagiert verhalten auf die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Jobcenter aufzufordern, den Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen hätten, „keine finanziellen Forderungen mehr zu stellen“. Bund und Länder wollten sich die Kosten für finanzielle Forderungen an sie teilen, so Heil. „Das bedeutet noch keine Entwarnung“, mahnt Christian Osterhaus vom Koordinationskreis. Der Eindruck, den Heil und NRW-Minister Joachim Stamp vermittelt hätten, beinhaltete keine rechtssichere Lösung. „Die Minister haben sich nicht auf eine gesetzliche Regelung geeinigt, sondern nur die Weisungslage gegenüber den Jobcentern verändert.“

Wie berichtet, hatte das Jobcenter Bonn Ende 2018 allein 58 Erstattungsbescheide an hiesige Bürgen verschickt. 43 der Personen oder Gruppen, die Verpflichtungserklärungen zur legalen Einreise von Syrien-Flüchtlingen unterschrieben hatten, dann aber auch nach Asylgewährung zur Kasse gebeten wurden, klagten vor dem Verwaltungsgericht Köln. In der Praxis könnten die Aussagen der Minister bedeuten, dass die Klageverfahren nicht beendet werden, da die Forderungen der Jobcenter nicht pauschal zurückgenommen würden, sorgt sich Herbert Sahlmann. „Es besteht das Risiko, dass weiterhin im Einzelfall geprüft und vor Gericht gestritten werden muss.“

Das würde eine Fortsetzung der vier Jahre währenden Auseinandersetzungen bedeuten. Bislang entschied das Verwaltungsgericht Köln in vier Fällen für Bonner Bürgen. Viele haben vom Jobcenter oder Sozialamt Zahlungsforderungen bis in hoher fünfstelliger Eurohöhe erhalten. Die Stadt legte jedoch ihre Forderungen bei wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Bürgen befristet für zwei Jahre auf Eis. „Es ist uns unverständlich, warum sich die Minister nicht darauf einigten, die Syrien-Bürgschaften rechtssicher zu befrieden“, sagt Christoph Nicolai. Ärgerlich wäre zudem, wenn die 25 Prozent aller Bürgen, die bei den Sozialämtern gelistet seien, von der Regelung nicht betroffen wären. „In der Praxis hieße dies: Die Konflikte gehen weiter.“

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