Kläger setzen sich gegen Stadt Bonn durch Flüchtlingsbürgen müssen Sozialleistungen nicht erstatten

Bonn · In zwei Verfahren haben sich Flüchtlingsbürgen gegen die Stadt Bonn durchgesetzt. Wie das Verwaltungsgericht Köln urteilte, müssen sie von der Stadt geforderte Sozialleistungen nicht zurückzahlen.

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