Nach dem Hochwasser Flutopfer aus dem Ahrtal sollte für Zweitwohnsitz in Bonn zahlen

Bonn · Ein Flutopfer aus Bad Neuenahr ist in einer Wohnung in Bonn untergekommen. Zunächst forderte die Stadt von ihm die Zweitwohnsitzsteuer. Nun ruht das Verfahren erst einmal für sechs Monate.

 Ein Flutopfer aus Bad Neuenahr, das in Bonn untergekommen ist, sollte eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das Verfahren ruht nun für sechs Monate.

Ein Flutopfer aus Bad Neuenahr, das in Bonn untergekommen ist, sollte eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das Verfahren ruht nun für sechs Monate.

Foto: dpa/Thomas Frey

Frank Willems (Name geändert), dessen Haus bei der Flutkatastrophe an der Ahr zerstört worden ist, ist seit einigen Wochen in einer Bonner Mietwohnung untergekommen. Weil er dadurch seinen Zweitwohnsitz in der Bundesstadt hat, sollte er laut eines Mitarbeiters im Bezirksrathaus Hardtberg nun auch die dazugehörige Steuer entrichten. Die Stadt rudert nach einer GA-Anfrage nun zurück. Ein Problem bleibt dennoch bestehen.