Recht am eigenen Bild Wann Fotografieren in Bonner Freibädern verboten ist
Bonn · Augen auf beim Fotografieren im Freibad: Aufnahmen von Dritten können Ärger nach sich ziehen - so auch in Bonn. Diese Regeln sind beim Fotografieren im Freibad einzuhalten.
Wer ein Selfie im Freibad macht und es danach bei Facebook oder Instagram hochlädt, denkt sich dabei meist nichts. In Zeiten, in denen so gut wie jeder ein Smartphone besitzt, kann das Recht am eigenen Bild zur Farce werden. Doch wer im Freibad fotografiert, muss Regeln beachten. Denn auch Bäder sind keine rechtsfreien Räume.
Grundsätzlich ist es nicht verboten im Freibad zu fotografieren, erklärt die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG). Jedes Freibad könne eigene Regeln für das Fotografieren festlegen. Meistens seien Panoramabilder und Fotos von Bekannten erlaubt, von fremden Personen und insbesondere Kindern aber gänzlich untersagt.
Auch in den Bonner Freibädern ist das Fotografieren generell erlaubt. Doch „das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung ist verboten“, erklärt Marc Wester vom Sport- und Bäderamt Bonn. Diese Richtlinie sei unter Paragraph sechs der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn festgelegt. Diese ist auf der Webseite der Stadt Bonn zu finden und sollte in jedem Freibad ausgehängt sein.
Den juristischen Hintergrund liefern das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Kunsturhebergesetzes. Verboten ist demnach zwar nicht das Fotografieren im öffentlichen Raum, jedoch die Verbreitung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung der abgebildeten Personen.
Was tun, wenn man ungewollt auf einem Foto landet?
Wenn ein Badegast merkt, dass er zufällig oder absichtlich fotografiert wird, sei es am besten, sich direkt an das Aufsichtspersonal im Bad zu wenden: „Die gucken dann was Sache ist“, sagt Wester. Das Personal hätte das Recht, die Betroffenen anzusprechen und für die Thematik zu sensibilisieren. Das Erstellen von Aufnahmen Dritter kann neben Hausverboten im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wobei das von den Details des jeweiligen Falles abhängig ist und es meist gar nicht so weit kommt. Häufig gebe es Missverständnisse und die betroffene Person sei gar nicht oder nur am Rande zu erkennen.
Das bestätigt auch ARAG: „Solange man nicht einzeln erkennbar fotografiert wurde, kann man die Veröffentlichung nicht untersagen.“ In den meisten Bädern sei das Personal dazu angehalten, Hobby-Fotografen im Auge zu behalten und sie im Zweifel darauf hinzuweisen, dass das Fotografieren nur eingeschränkt erlaubt ist.
Verbot von Unterwasseraufnahmen
„Bei Unterwasseraufnahmen können wir nicht nachvollziehen, was fotografiert oder gefilmt wird“, erklärt Wester. Deshalb sind Unterwasseraufnahmen in den Bonner Bädern grundsätzlich verboten. Auch ist das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke oder für die Presse untersagt. Fotografen müssen sich vorab eine Genehmigung einholen.
Um das Persönlichkeitsrecht der Badegäste zu schützen, haben in den vergangenen Jahren immer mehr Betreiber ihre Satzungen für Freibäder weiter verschärft: Sie verbieten das Fotografieren ganz oder verbannen Smartphones komplett aus ihren Bädern.