Malheur beschäftigt Bonner Landgericht Fotoshooting mit Folgen für Oldtimer

Bonn · Es soll eine ungezwungene Fotosession im Bergischen Land werden. Am Ende steht ein englischer Odltimer beschädigt da. Wer das bezahlen soll, darum geht der Streit vor dem Bonner Landgericht.

 Vor dem Bonner Landgericht hatte Justizia über einen verbeulten Oldtimer zu richten.

Vor dem Bonner Landgericht hatte Justizia über einen verbeulten Oldtimer zu richten.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Am Pfingstmontag 2019 machten sich zwei Schülerinnen aus der Gegend um Aschaffenburg mit ihrer Tante auf den Weg ins Bergische Land: Vor der morbiden Industriekulisse der Homburger Papiermühle in Nümbrecht wollten die jungen Damen mit der Unterstützung zahlreicher Hobbyfotografen „Freundschaftsfotos“ schießen lassen. Die am Flüsschen Bröhl gelegene älteste Papiermühle im Oberbergischen Kreis bietet neben Gewerbeflächen auch die Möglichkeit die teils historischen Räumlichkeiten zum Beispiel als Kulisse für Fotoworkshops zu nutzen.

Für die heute 17 und 19 Jahre alten Schülerinnen hatte das Pfingst-Shooting vom vergangenen Jahr nun ein gerichtliches Nachspiel: Sie waren als Zeuginnen einer Zivilklage am Bonner Landgericht geladen. Der Geschäftsführer der Location hatte einen der Freizeitknipser auf 6230,71 Schadenersatz verklagt, weil dessen Models einen zum Set gehörenden Oldtimer beschädigt haben sollen. Wie es die Homepage des Veranstaltungsorts nahelegt, hatten sich die jungen Frauen in erotischen Posen von den rund 20 anwesenden Freizeitfotografen ablichten lassen. Der Lohn der Teilnehmerinnen an dem Shooting bestand einzig in den entstandenen Bildern, die Fotografen hatten dem Betreiber ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Dellen auf der Motorhaube

Der 1976er Triumph Spitfire in British Racing Green soll von der Aktion neben zwei Dellen auf der Motorhaube auch Risse in der sandfarbenen Lederpolsterung davon getragen haben. Mit sichtlichem Stolz zeigte das jüngere Model dem Gericht eine Aufnahme, auf der zu sehen ist, wie die junge Dame in Dessous auf der Motorhaube kniet. Von etwaigen Schäden wussten beide Zeuginnen allerdings nichts zu berichten: Auch hätten sie mitnichten spitze Stilettos getragen, von denen die Risse im Leder ja herrühren sollten, sondern Schuhe mit Plateauabsätzen.

Bereits in einem Gütetermin im August hatte der Zivilrichter angedeutet, dass er der Klage eher geringe Erfolgsaussichten einräumt. Da nun auch klar wurde, dass der Fotograf nicht für ein etwaiges Fehlverhalten seiner Modelle verantwortlich war, regte der Richter am Ende eine Rücknahme der Klage an. Sollte der Kläger sich anders entscheiden, will der Richter Anfang Dezember ein Urteil verkünden. Den jungen Frauen könnte allerdings Ungemach drohen: Dem Vernehmen nach will der Kläger seine Ansprüche nun bei ihnen durchsetzen.

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