Ermittlungen wegen Video Bonner Polizei verteidigt Vorgehen beim Frankenbad-Einsatz
Bonn · Polizisten und Gewerkschafter reagieren mit Unverständnis auf die Kritik am Vorgehen eines Beamten, der am Frankenbad einen mutmaßlichen Gewalttäter mit dem Knie fixiert hatte. Es habe sich um eine übliche Einsatztechnik gehandelt.
Im Fall des Polizisten, der einen alkoholisierten mutmaßlichen Gewalttäter am Bonner Frankenbad zu Boden gebracht und auf dessen Kopf gekniet hat, äußern Polizisten und Gewerkschafter Unverständnis über die Kritik am Vorgehen. Demnach habe es sich um eine übliche Einsatztechnik gehandelt, um eine Person festzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat unterdessen die Ermittlungen aufgenommen.
Der Bonner Staatsanwaltschaft liegt seit Donnerstag der Vorgang zu der Festnahme am Frankenbad vor. Laut Staatsanwältin Karin Essig sei in der Akte, die die Polizei Bonn angelegt hat, auch das Video einer Zeugin enthalten, die den Vorfall mit dem Handy aufgenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren in Betracht kommt. Dieses ist nur dann möglich, wenn ein Anfangsverdacht im Hinblick auf strafrechtlich relevantes Verhalten vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Aufnahme von förmlichen Ermittlungen abgelehnt. In der kommenden Woche soll es erste Ergebnisse geben. Drei Bonner Strafrechtler hatten wie berichtet das Vorgehen der Polizei als unverhältnismäßig eingeschätzt.
Aus nichtigem Grund Opfer gegen den Kopf getreten
Bislang ist bekannt, dass am 10. März ein 33-jähriger Betrunkener gegen 20.15 Uhr vor dem Frankenbad nach Polizeiangaben einen 65-Jährigen attackiert und mehrfach ins Gesicht getreten habe, nachdem dieser ihm ein Stück Pizza verwehrt haben soll. Von der späteren Festnahme existiert ein Video, das dem GA vorliegt. Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist den 33-Jährigen zu Boden reißt. Der Polizist kniet sich auf den Kopf des Mannes, weitere Polizisten unterstützen ihn dabei. Später sitzt der 33-Jährige mit gefesselten Händen auf der Erde und wird von dem Polizisten erneut zu Boden gebracht. Der Beamte setzt ein zweites Mal das Knie auf den Kopf. In einer weiteren Szene verpasst der Polizist dem 33-Jährigen mit der Hand einen Stoß gegen den Kopf. „Schlag mich weiter“, sagt der. Daraufhin der Polizist: „Du schlägst mit deinen Ellenbogen.“ Der Polizist ringt den Mann wieder zu Boden und kniet auf dessen Kopf, während dieser sagt: „Filmt das. Was habe ich gemacht?“
Der Bonner Kreisverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die sich auch in einem offenen Brief an den General-Anzeiger gewandt hat, ist der Ansicht, dass auf dem Video keine unangemessene Gewalt zu erkennen sei. Vorsitzender und Polizei-Personalrat Frank Kreft wertet das Einschreiten seiner Kollegen als richtig: „Der Schläger war stark alkoholisiert und kam den Anweisungen der eingesetzten Polizisten nicht nach. Vielmehr ging er auf eine Beamtin zu. Daraufhin brachte ihn ein Beamter mit einem Griff zum Kopf zu Boden und fixiert ihn mit seinem Knie auf dem Kopf.“ Das sei eine „ganz normale Zwangsanwendung“ gewesen. „Worauf hätten die eingesetzten Polizisten warten sollen? Bis der Mann bei der Beamtin angelangt ist und ihr gegenüber Gewalt anwendet?“, fragt Kreft.
Widerstand brechen und Betroffenen schützen
Andreas Gut, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bonn, erklärt, dass es verschiedene Eingriffstechniken gibt, die den Polizisten nicht nur während ihrer Ausbildung, sondern auch in jährlichen Schulungen beigebracht werden. „Bei Festnahmen wird oft unter Beteiligung des Kopfes gearbeitet, weil der Kopf den Rumpf steuert.“ Dabei gehe es aber nicht nur darum, möglichst schnell den Widerstand des Betroffenen zu brechen. „Wenn man den Kopf steuert, schützt man zudem den Probanden, indem man verhindert, dass er auf den Boden aufschlägt und sich dabei womöglich schwere Verletzungen zuzieht“, sagt Gut.
Die Äußerungen seines Kollegen Frank Kreft unterstreicht Gut. „Wir warten nun die Prüfung der Staatsanwaltschaft ab und wollen die Situation nicht weiter emotional aufladen.“ Dennoch sei es richtig, dass polizeiliche Maßnahmen in einem Rechtsstaat überprüft werden können und auch sollen. „Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung in alle Richtungen, auch für Polizisten.“
Bonner Polizisten äußern sich zum Vorfall
Unter den Bonner Polizisten, die täglich im Einsatz sind, hat der Vorfall für viel Gesprächsstoff gesorgt. „Mein erster Gedanke war, dass es wieder ein schlechtes Bild von der Polizei in den Medien gibt“, erzählt ein Beamter. Nachdem sich das Video verbreitete, war man aber der Ansicht, dass die Kollegen richtig gehandelt hätten. „In so einer Situation weiß man nur, dass jemand einen Unschuldigen gegen den Kopf getreten hat und komplett schmerzfrei ist. Den will man natürlich schnappen. Denn er könnte dasselbe nochmal tun und nimmt lebensgefährliche Verletzungen in Kauf“, sagt ein anderer Polizist. Zudem zeige ein Video nicht unbedingt, ob ein Festgenommener Widerstand leiste oder nicht. „Es fängt schon damit an, dass jemand die Arme unter dem Bauch verschränkt und sich windet. Wir sind für Zwangsmaßnahmen ausgebildet und dürfen sie auch im richtigen Maße anwenden. Das Vorgehen in diesem Fall war bilderbuchmäßig“, so eine Polizistin.