Zwei Männer vor Landgericht Frau in ihrer Wohnung überfallen und misshandelt

BONN · Was ist Wahrheit, was ist Lüge? Glaubt man der 52-jährigen Frau im Zeugenstand, so haben die beiden Angeklagten sie in ihrer eigenen Wohnung überfallen und misshandelt, um sie auszurauben.

Und die beiden Männer, die den Überfall zugeben, beteuern, sie hätten nur zurückholen wollen, was das Opfer zuvor gestohlen habe. Seit gestern ist die vierte Große Bonner Strafkammer nun der Wahrheit auf der Spur, und fest steht: Unabhängig vom Motiv der Männer - die Anklage wertet die Tat als versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung.

Fest steht nach dem Geständnis des 45-jährigen Angeklagten auch, dass er mit seinem 44-jährigen Freund am 25. September 2013 abends die Tür zur Wohnung der 52-Jährigen in Tannenbusch mit ein paar Stößen aufgeschlagen hat und auf die Frau losgegangen ist.

"Du Schlampe, du hast mich abgezogen", soll er sie angebrüllt und ihr dann Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, zwei Mal. Glaubt man ihm, so forderte er die Frau, die in der Nacht zuvor bei und mit ihm geschlafen habe, auf, die aus seinem Sofa gestohlenen 1500 Euro und 25 Gramm Cannabis zurückzugeben. Sie sei ganz blass geworden und habe ihm die Rückzahlung versprochen.

Dennoch fing er an, mit einer Fahrradschlosskette die Einrichtung zu zerschlagen, und auch ihr versetzte er einen heftigen Schlag aufs Bein. Und bevor die zwei wieder abgezogen seien, soll sein Kumpel ihr noch ins Gesicht geschlagen haben. Das aber bestreitet der und beteuert, er sei fassungslos über das "Hantieren" des Freundes gewesen und habe ihn von der Frau wegzuziehen versucht.

Noch in der Nacht wurden beide festgenommen. Das Opfer aber versichert im Zeugenstand, sie kenne den 45-Jährigen zwar, aber nicht intim. Sie habe ihn auch besucht, aber nicht in der Nacht vor der Tat. Und gestohlen habe sie bei ihm gar nichts. Sie habe seit der Tat Angst, allein auf die Straße zu gehen und dem 45-Jährigen zu begegnen. Denn der habe ihr aus dem Knast geschrieben, und der Richter liest nun aus dem Brief vor: "Du musst die Anzeige besser zurückziehen, sonst bekommen wir beide Ärger."

Die Angeklagten sind der Justiz bestens bekannt: Beide sind mehr als 20 Mal vorbestraft, seit Jahrzehnten drogenabhängig und in Methadonprogrammen. Und beteuern nun, mit Drogenhandel nichts zu tun zu haben. Doch Kammervorsitzender Josef Janßen hält ihnen vor, dass ihre Namen gerade erst in einem anderen Strafverfahren vor seiner Kammer gegen eine mutmaßliche Drogenbande genannt worden seien. Und woher der 45-Jährige als Hartz-IV-Empfänger 1500 Euro hatte, sei auch rätselhaft. Das Geld sei von seiner Oma für die Taufe seines Enkels gewesen, beteuert der Angeklagte: "Fragen Sie meine Mutter, die sitzt im Zuschauerraum." Der Prozess wird fortgesetzt.

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