Prozess am Landgericht Frau soll für Ex-Freund zahlen

BONN · Nicht erklären konnte sich eine Frau (38), dass sie einen Schufa-Eintrag hatte. Beim Einholen einer Auskunft musste sie feststellen, dass eine Bonner Bank, bei der sie vor Jahren gemeinsam mit ihrem Ex-Freund ein Konto hatte, für das überzogene und schließlich gekündigte Konto noch mehrere Tausend Euro forderte.

Doch zum Zeitpunkt der Kündigung im Februar 2010 lebte die Frau bereits knapp vier Jahre lang nicht mehr mit ihrem Ex-Freund zusammen. Und sie war sicher, mit dem gemeinsam geführten Konto nichts mehr zu tun zu haben. Deshalb klagte sie vor dem Amtsgericht darauf, dass festgestellt wird, dass die Bank keinen Anspruch gegen sie hat. Die Klägerin meint, nach der Trennung alles getan zu haben, um sich von dem gemeinsamen Konto zu lösen. In einer Filiale habe sie gesagt, dass sie aus dem Konto gestrichen werden wolle. Wie von der Bankmitarbeiterin empfohlen, habe sie ihre Vollmacht widerrufen und die EC-Karte zurückgegeben. Angeblich war das Konto zu dieser Zeit ausgeglichen.

Weil die 38-Jährige ihren Schufa-Eintrag löschen lassen wollte, ging sie zur Filiale der Bank und fragte nach. Doch die Auskunft wurde ihr versagt, da sie nicht die Kontoinhaberin sei. Stattdessen flatterte ihr kurz darauf die Rechnung eines Inkassobüros ins Haus. Die Frau wurde aufgefordert, gut 4300 Euro zu zahlen, darunter auch Bearbeitungskosten und mehr als 500 Euro Zinsen - offenbar waren mehrere Versuche, bei ihrem ehemaligen Freund noch etwas zu holen, erfolglos geblieben.

Der Amtsrichter wies die Feststellungsklage der Frau jedoch ab. Er ging davon aus, dass keine korrekte Umwandlung in ein Alleinkonto erfolgt ist, da die nötige Zustimmung fehlte. Er könne höchstens einen Widerruf der Zugriffsrechte erkennen. Diese Entscheidung wollte die inzwischen verheiratete Frau nicht akzeptieren. Daher wird es demnächst zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht kommen.

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