Schöffengericht Bonn Frau täuschte Überfall auf die eigene Spielhalle vor

Bonn · Die 56-jährige Aufsicht einer Spielhalle in der Bonner City steckte mit einem Räuber unter einer Decke. Die wurde dafür zu einer 22-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

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Bis zum Schluss bestritt eine 56 Jahre alte Aufsicht einer Spielhalle in der City vor Gericht, an einem Überfall auf sich selbst beteiligt gewesen zu sein. Das Schöffengericht hatte am Ende des zweitägigen Prozesses hingegen nicht den leisesten Zweifel daran, dass die Angestellte alles selber eingefädelt hatte. Richter Dirk Hackler brachte es auf den Punkt: „Es war ein gestellter Raubüberfall.“ Zusammen mit einer bereits erfolgten Vorstrafe wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl bildete das Schöffengericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung. Damit ging es sechs Monate über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Ereignet hatte sich der Überfall am 18. September 2012. Zu dieser Zeit war die bis dahin straffrei durchs Leben gegangene Angeklagte mit einem deutlich jüngeren Mann liiert, den ihr Verteidiger als „Schwerverbrecher“ bezeichnete. Mehrfach hatte die Frau ihren führerscheinlosen Freund und zwei Komplizen mit dem Auto durch die Region gefahren. Auf den Touren zwischen August und November 2012 brachen die Männer in mehrere Häuser ein und machten zum Teil fette Beute.

Kurz darauf schwärzte die Angeklagte die drei Einbrecher jedoch bei der Polizei an. In der Folge wurden die Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Daher behauptete die 56-Jährige vor Gericht, dass der Vorwurf, dass sie den Überfall auf die Spielhalle inszeniert habe, „pure Rache“ der Männer gewesen sei. „Ich habe mit der Sache wirklich gar nichts zu tun“, so die Angeklagte. Diesen Beteuerungen schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben.

Eine "schauspielerische Glanzleistung"

Überführt wurde die Frau laut Urteil zudem durch Indizien: Sie hatte als faktische Filialleiterin morgens gut 7000 Euro in bar von der Bank geholt – allerdings brachte sie fast nur Scheine mit, obwohl stets viele Münzen benötigt werden. Zudem war der Räuber, ein Gehilfe ihres damaligen Freundes, durch eine nicht abgeschlossene Nebentür ins Gebäude gekommen, obwohl alle Türen abends vor dem Geldzählen abgeschlossen werden sollen. Laut Hackler war das, was dann folgte, eine „schauspielerische Glanzleistung“ der 56-Jährigen.

Auf einem Überwachungsvideo war zu sehen, wie der Räuber die Frau mit einer Pistole bedrohte, sie nach der Geldübergabe zu Boden zog und ihr einen Schlag mit der Waffe versetzte. Danach dauerte es vier Minuten, bis die nach eigenen Angaben vor Angst gelähmte Frau den Alarmknopf drückte – der nur anderthalb Meter neben ihr war.

Die erbeuteten 8700 Euro wurden laut Urteil geteilt, die Angeklagte bekam demnach den größten Anteil. Als Auflage muss die 56-Jährige nicht nur 100 Stunden gemeinnützige Arbeit in der Spülküche der Landesklinik ableisten. Das Gericht ordnete zudem an, dass die Frau 1000 Euro an einen Hospizverein zahlen muss.

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