Straßenstrich in Bonn Freier bestreitet Vergewaltigung einer Prostituierten

Bonn · Ein 30-jähriger Freier steht wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Prostituierten in Bonn vor Gericht. Er bestreitet die Tat. Gegen ihn läuft ein weiteres Verfahren wegen Gewalt gegen eine Frau in einer Diskothek.

Angeblich weiß der Mann auf der Anklagebank nicht, warum er dort sitzt. Doch die Staatsanwältin ist sicher: Der 30-Jährige, der seine Heimat Ghana 2012 angeblich aus Angst vor Hexerei, die schon seine Eltern getötet habe, verließ und im Mai 2018 in Deutschland seine Abschiebungsmitteilung erhielt, hat am 23. Juni auf dem Bonner Straßenstrich eine 54-jährige Prostituierte vergewaltigt. Als er in seiner Unterkunft festgenommen wurde, soll er der Polizei 2000 Euro als Strafzahlung angeboten haben.

Doch warum glaubte er, eine Strafe verdient zu haben, wenn er angeblich gar nichts gemacht habe, wundern sich Anklägerin und Gericht. Eine plausible Erklärung bleibt der Ghanaer schuldig, und der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer, Marc Eumann, hält ihm in scharfem Ton vor: „Märchen kann man woanders erzählen.“ Der Anklage zufolge hat der 30-Jährige, der zur Tatzeit eine 49-jährige Freundin hatte, die ihn nun regelmäßig im Gefängnis besucht, an jenem Abend mit der 54-jährigen Prostituierten eine Leistung vereinbart, an die er sich jedoch nicht hielt. Denn er soll sie gepackt, zu Boden geworfen und vergewaltigt haben. Als sie sich mit Händen und Füßen wehrte, soll er auf sie eingeschlagen haben. Dann machte er sich davon.

Ehemann des Opfers drohte dem Angeklagten

Die Prostituierte rief die Polizei an und auch ihren Mann, der sofort auf dem Fahrrad zu ihr eilte, wie er am Montag als Zeuge schilderte. Der 49-Jährige ist ebenfalls wegen Gewaltdelikten justizbekannt und sitzt zurzeit eine Haftstrafe ab. Seinen Auftritt im Zeugenstand muss er an Händen und Füßen gefesselt und von mehreren Justizwachtmeistern bewacht absolvieren, weil er zuvor Drohungen gegen den Angeklagten ausgestoßen hatte. Er sagte, er habe seine Frau aufgelöst, weinend und mit verschmutzter Kleidung am Tatort angetroffen, dann sei sie im Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden.

Doch der Angeklagte erklärt: Alles sei einvernehmlich passiert. Er sei völlig überrascht gewesen, als die Polizei vor der Tür stand. Zuvor hatte der Richter ihm klargemacht: Falls er die Tat begangen habe und nun gestehe, wirke sich das strafmildernd aus. Da er aber bestreite, müsse nun die Zeugin ausführlich „bis ins kleinste Detail“ befragt werden. „Sollte sich ihre Geschichte als richtig erweisen, sind für Sie alle Strafmilderungsgründe verbrannt“, warnt der Richter.

Der 30-Jährige ist noch in einem weiteren Verfahren angeklagt: Drei Monate vor dem Überfall auf dem Straßenstrich soll er in einer Bonner Disco eine 28-Jährige „angetanzt“ haben. Als die ihn abwehrte, soll er ihr eine Flasche ins Gesicht geschleudert haben. Sie erlitt Verletzungen an den Zähnen und eine Wunde an der Oberlippe, die genäht werden musste. Einen 37-Jährigen, der der Frau helfen wollte, soll er mit einer Flasche ausgeknockt haben. Laut Anklage erlitt der 37-Jährige einen Nasenbeinbruch. Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen soll sich der 30-Jährige demnächst auch noch vor dem Amtsgericht verantworten.

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