Wirte sollen 45 Prozent höhere Gebühr zahlen Freiluftsitze: Stadt will mehr Geld

BONN · Die Stadtverwaltung plant eine kräftige Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Verkaufsstände und Warenauslagen. Die Gebühren seien seit 22 Jahren nicht angehoben worden und lägen zum Teil deutlich unter denen vergleichbarer NRW-Städte, erklärte das Presseamt am Montag.

Um die Bonner Finanznot zu lindern, soll die Abgabe noch in diesem Jahr pauschal um 20 Prozent steigen und in den beiden Folgejahren jeweils um weitere zehn Prozent erhöht werden - macht eine Steigerung um rund 45 Prozent im Vergleich zu heute. Der Vorschlag der Verwaltung geht nun zunächst zur Beratung in die Bezirksvertretungen.

Bund der Steuerzahler: Bonn am teuersten

Bonner Wirte, die zum Beispiel in den Fußgängerzonen Außenterrassen betreiben, müssen derzeit nach Angaben der Stadt pauschal 56 Euro pro Quadratmeter und Jahr entrichten. In anderen Städten sei das "zum Teil erheblich teurer": Köln liege bei 62,10 Euro pro Quadratmeter, Münster bei 70 Euro, Aachen bei 72 Euro, Düsseldorf bei 74,20 Euro und Wuppertal sogar bei 116,40 Euro.

Diese Aussage der Stadt widerspricht allerdings den Vergleichszahlen, die der Bund der Steuerzahler seit Jahren verbreitet: NRW-Spitzenreiter bei den Terrassengebühren sei weiterhin die Stadt Bonn, erklärte der Verband im Mai.

Dabei vergleicht er allerdings keine Jahrespauschalen, sondern die Gebühren pro Quadratmeter je angefangenem Monat (Mai bis September): Dabei sei Bonn mit zehn Euro am teuersten - vor Köln (6,90 Euro), Münster (7,00), Aachen (6,00), Düsseldorf (8,80) und Wuppertal (9,70).

Die Verwaltung will auch nach 2017 an der Gebührenschraube drehen: Alle zwei Jahre soll die Abgabe dem Verbraucherindex des Statistischen Bundesamtes angepasst werden.

Der weist seit 1993, als die Sondernutzungsgebühren zuletzt erhöht wurden, eine allgemeine Preissteigerung von 38 Prozent aus. Von der geplanten Gebührenerhöhung im laufenden Jahr erhofft sich die Stadt Mehreinnahmen von rund 180 000 Euro. Mit einer neuen Gebührensatzung sollen zudem weitere Änderungen greifen: So sollen Abgaben für kommerzielle Passantenbefragungen eingeführt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort