Urteil vor dem Bonner Landgericht Freispruch für 27-Jährigen nach Vorwurf der Vergewaltigung

Bonn · Nach der Zeugenaussage der Ex-Freundin vor dem Landgericht Bonn hatten die Richter keine andere Wahl, als den Angeklagten vom Vorwurf freizusprechen. Der 27-Jährige wurde beschuldigt, die Frau im Oktober 2017 vergewaltigt zu haben.

 Das Landgericht Bonn hat einen 27-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Das Landgericht Bonn hat einen 27-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Foto: Benjamin Westhoff

Nach der Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers hatte das Landgericht keine andere Wahl, als den Angeklagten freizusprechen. „Ja“, räumte die Frau auf die Frage des Angeklagten ein, ob ihr der Sex mit ihm gefalle. Der 27-Jährige war beschuldigt worden, seine gleichaltrige Ex-Freundin im Oktober 2017 auf einem Feldweg nahe der Mondorfer Fähre in Graurheindorf vergewaltigt zu haben. Allerdings stammt ein Kind, das die Frau neun Monate später zur Welt brachte, – anders als von der Anklage zunächst angenommen – nicht vom Angeklagten.

„Es war ein Freispruch mit großen Bauschmerzen“, sagte Marc Eumann, Vorsitzender Richter der zehnten Großen Strafkammer. Das Gericht glaube der Frau, „dass im Auto etwas Ekelhaftes und Übles“ passiert sei. Und er gehe davon aus, dass die Frau weder die Ermittler noch das Gericht belügen wollte.

Für den Angeklagten empfand die 27-Jährige wohl lange Zeit echte Gefühle; allein die Liebesbeziehung war offenbar eine Einbahnstraße. Der Mann, der in Königswinter lebt, soll um den Tatzeitpunkt herum Beziehungen zu insgesamt vier verschiedenen Frauen gehabt haben und sich von dem vermeintlichen Opfer viel Geld geliehen haben. Die Rede war von rund 40.000 Euro. „Er hat sie ausgenommen wie eine Weihnachtsgans“, sagte der Richter.

So ging es an jenem Abend, an dem die Vergewaltigung geschehen sein soll, wohl auch zunächst ums Geld: Das habe die Frau von ihrem Ex-Freund bei einem Treffen am Bonner Hauptbahnhof zurückverlangt. Nach einigem Hin und Her seien die beiden dann zu einem Feldweg in der Nähe des Graurheindorfer Fähranlegers gefahren. Der Streit sei offenbar eskaliert, und als die Frau zu schreien angefangen habe, habe sie der Mann mit der Bemerkung, „sei leise, sonst kommt noch die Polizei“, auf den Rücksitz des Wagens gedrängt. Dort habe sie gedacht, dass er nun das Auto von innen abschließen werde und sei in Panik geraten, fasste Eumann die zentralen Aussagen der unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragten Zeugin zusammen. Daher habe sie so getan, als ob sie mitmachen würde, als ihr Ex-Freund sich ihr mit eindeutigen Absichten genähert habe. Während er das Ganze mit seinem Handy gefilmt habe, habe er der Frau dann die eingangs erwähnte „ekelhafte Frage“ gestellt.

Der nun freigesprochene Mann ist für Polizei und Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Er wurde unter anderem wegen Körperverletzung und besonders schwerer Vergewaltigung 2013 zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Zurzeit sitzt er eine neunmonatige Haftstrafe wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung ab. Es sei unstrittig, dass der Angeklagte moralische Defizite habe, sagte Eumann weiter. „Dafür kann er aber nicht bestraft werden.“

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