Bonner Landgericht Freispruch im Rotlichtmilieu

Bonn · Zwei Männer und eine Frau standen wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes vor dem Bonner Landgericht. Nun hat die zuständige Kammer in einem Fall das Verfahren eingestellt und die Angeklagten in dem anderen freigesprochen

 Zwei Vorfälle die sich im vergangenen Jahr am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag zugetragen haben, landeten vor dem Bonner Landgericht.

Zwei Vorfälle die sich im vergangenen Jahr am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag zugetragen haben, landeten vor dem Bonner Landgericht.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Körpernahe Dienstleistungen“ waren vergangenes Jahr an Weihnachten verboten. Dennoch war eine 22-jährige Frau mit zwei 25 und 28 Jahre alten Begleitern aus Bremerhaven nach Bonn gekommen, um die Bedürfnisse einsamer Kunden dann eben illegal zu befriedigen. Diese Tatsache allein hätte das Trio allerdings nicht vor eine Große Strafkammer am Bonner Landgericht gebracht. Sie sahen sich aber nach den Aussagen zweier unzufriedener Kunden auch noch dem Vorwurf des gemeinschaftlichen schweren Raubes ausgesetzt. Nun hat die zuständige Kammer in einem Fall das Verfahren eingestellt, in dem anderen wurden die Angeklagten freigesprochen.

Wohnungen in Bad Godesberg für spezielle Dienste vermietet

Einige Agenturen versuchten offenbar leerstehende Wohnungen in Bad Godesberg anderweitig zu vermieten, und zu den neuen Kunden gehörte auch das Bremerhavener Trio. Beide Vorfälle ereigneten sich in zwei Privatwohnungen, die aber demselben Besitzer gehören. Dessen unzufriedene Kunden waren nach den Vorfällen am 1. und 2. Weihnachtstag jeweils unabhängig voneinander zur Polizei gegangen: Ein 23-jähriger Freier hatte angegeben, von den Männern ins Genick geschlagen und eine Treppe hinunter geschubst worden zu sein. Ein gebrochner Arm war die Folge. Vor Gericht stellte sich der Vorfall anders dar: Der Verunglückte hatte die Dame nämlich hochalkoholisiert besucht und die Verdächtigungen resultierten einzig aus den Schilderungen, die der des Deutschen so gut wie nicht mächtige Verletzte, den vor Ort eintreffenden Polizeibeamten radebrechend gegeben hatte.

Angeklagter äußert sich widersprüchlich

Vor Gericht äußerte er sich dann trotz Dolmetscher einigermaßen widersprüchlich, jedenfalls erhielt er seine ursprünglichen Anschuldigungen nicht aufrecht. Da die beiden angeklagten Männer aber nicht ganz ausgeschlossen hatten, dass sie den Kunden vor seinem Sturz vielleicht doch etwas unsanft behandelt haben könnten, stellte das Gericht anstatt das Duo freizusprechen das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen Auflagen ein: Der 28-Jährige muss 1200 Euro zahlen, der 25-Jährige, der auch mit der Prostituierten liiert ist, 600 Euro. Gleichzeitig verzichtete er auf Entschädigung für die knapp halbjährige Untersuchungshaft von rund 16 000 Euro.

Der Vorfall am 2. Weihnachtstag lag dann noch ein wenig klarer: Hier hatte der unzufriedene Freier behauptet, ohne sexuelle Gegenleistung um 100 Euro erleichtert worden zu sein. Der Mann, der ebenfalls so gut wie kein Deutsch spricht, skizzierte dem Gericht mit Hilfe eines Dolmetschers eine völlig neue Geschichte: Da die Kammer nach diesen Aussagen keine strafbaren Handlungen mehr erkennen konnte, sprachen die Richter die Frau und ihren Freund in diesem Fall frei.

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