Corona-Inzidenz weiterhin über 35 Für Bonn könnte bald Inzidenzstufe 2 gelten

Bonn · Seit acht Tagen in Folge liegt der Inzidenzwert in der Bundesstadt bei über 35. Damit könnte für Bonn schon bald die Inzidenzstufe 2 gelten. Partys wären dann wieder verboten und der Einzelhandel darf weniger Kunden empfangen.

 Ab der Inzidenzstufe 2 müssen die Einzelhändler in der Innenstadt die Kundenanzahl in ihre Geschäfte regelmentieren.

Ab der Inzidenzstufe 2 müssen die Einzelhändler in der Innenstadt die Kundenanzahl in ihre Geschäfte regelmentieren.

Foto: Stefan Knopp

Am Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen in der Bundesstadt bei 41,6. Mit dem Coronavirus infiziert seien aktuell 240 Bonnerinnen und Bonner. Die Zahlen basieren auf Daten von Sonntag, 0 Uhr.

Damit liegt der Inzidenzwert nun acht Tage in Folge über dem Schwellenwert 35. Ab Dienstag könnte daher für Bonn die Inzidenzstufe 2, die bis zu einer Inzidenz von 50 reicht, gelten.

Inzidenzstufe 2 bringt neue Regeln

Erlaubt sind bei Inzidenzstufe 2 Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts und zwei weiterer Haushalte. Zehn Personen können sich mit Test aus beliebigen Haushalten treffen. Sind alle zusammenkommenden Personen geimpft oder genesen, so besteht für das Treffen keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

In Geschäften darf sich pro zehn Quadratmeter nur noch ein Kunde befinden. Einzelhändler, die eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern haben, dürfen pro 20 Quadratmeter nur noch einem Kunden Einlass gewähren.

500 Gäste dürften in Kinos, Theater und Oper

Neben Kulturveranstaltungen im Freien dürfen auch Konzerte im Innenbereich sowie Theater-, Oper- oder Kinoveranstaltungen mit bis zu 500 Personen – negativ getestet, geimpft oder genesen – und festen Sitzplätzen stattfinden. Restaurants dürfen weiterhin ihren Außenbereich ohne Testpflicht für ihre Gäste öffnen. Lediglich die Kontaktdaten und der genutzte Tisch sind weiterhin zu erfassen. Der Innenbereich darf von geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen und einer Platzpflicht genutzt werden. Private Veranstaltungen sind bis zu 100 Gästen im Freien und mit bis zu 50 Gästen – getestet, geimpft oder genesen – in Innenräumen erlaubt. Partys sind allerdings verboten.

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