Rechtsanwältin zu Fall in Bonn „Für einen Betreuer ist es praktisch, wenn jemand in einem Heim ist“

Interview | Bonn · Ein 100-jähriger Bonner muss gegen seinen Willen im Pflegeheim wohnen. Dies sei kein Einzelfall, sagt Rechtsanwältin Ulrike Kempchen. Sie sieht Pflegebedürftige nicht ausreichend vor bestimmten Entscheidungen von Betreuern geschützt.

 Rechtsanwältin Ulrike Kempchen wünscht sich eine stärkere Kontrolle der persönlichen Kontakte zwischen Betreuern und Betroffenen.

Rechtsanwältin Ulrike Kempchen wünscht sich eine stärkere Kontrolle der persönlichen Kontakte zwischen Betreuern und Betroffenen.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Fall Herbert K. hat viele Leserinnen und Leser des GA bewegt. Ein Hochbetagter wird von der Tochter ins Pflegeheim gebracht und muss dort gegen seinen erklärten Willen bleiben. Die Betreuerin fragt ihn nicht mal nach seinen Wünschen, sondern erteilt Kontaktverbote an alle, die ihm helfen wollen. Sie verweigert ihm sogar Zugriff auf sein Eigentum. In der Rechtspraxis sind Fälle wie dieser kein Einzelfall, sagt Rechtsanwältin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund in Bonn im Gespräch mit Martin Wein.