Prozess in Bonn Fußgänger ignoriert rote Ampel und verursacht Unfall

Bonn · Weil er trotz roter Ampel einen Fußgängerweg überquert und einen Auffahrunfall verursacht hatte, fand sich ein 50-Jähriger nun vor dem Bonner Amtsgericht wieder: Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Laut Anklage lief er am 14. Januar 2015 gegen 15.30 Uhr in Bad Godesberg hinter der Heiderhofröhre gedankenverloren über die Straße, was bei den aus dem Tunnel kommenden Autofahrern zu einer Kettenreaktion führte: Eine 50-jährige Autofahrerin machte eine Vollbremsung, und der folgende Wagen knallte ihr hinten drauf.

Wie sie die Situation erlebten, schilderten die 50-Jährige und ihr Mann, der als Beifaher neben ihr gesessen hatte, der Strafrichterin. Demnach kamen sie an jenem Nachmittag aus dem Tunnel, fuhren auf die für sie grün zeigende Ampel zu und sahen, wie ein Fußgänger mit einer Sporttasche in der Hand vor ihnen über die stark befahrene Straße lief. "Er ist ganz gemütlich gegangen, hat nicht nach rechts und links geschaut, er war völlig in sich versunken", berichtete die Zeugin.

Sie habe die Geschwindigkeit reduziert und sei vorsichtig links an ihm vorbei gefahren, als es plötzlich an der Beifahrerseite einen lauten Knall gegeben habe. "Ich bekomme einen Schock, mache eine Vollbremsung, und dann macht es auch noch hinten einen Rums", schilderte die 50-Jährige. Sie habe nur noch gedacht: "Was ist denn jetzt hier los?"

Ihr Mann aber hatte genau gesehen, was los war: Der Fußgänger hatte mit seiner Sporttasche ausgeholt und gegen die Beifahrertür geschlagen. Wie der Ehemann, ein 54-jähriger Polizeibeamter, im Zeugenstand erklärte, sei er ausgestiegen und habe dem Mann klar gemacht, dass er bleiben müsse, bis die Polizei kommt. Als der Fußgänger trotzdem habe gehen wollen, habe er sich ihm zusammen mit dem 23-jährigen Autofahrer, der auf ihren Wagen aufgefahren sei, in den Weg gestellt.

Die Aussage des 23-jährigen Zeugen bestätigte die Schilderungen des Ehepaares, auch er hatte den Schlag mit der Tasche gesehen. Den aber bestritt der Angeklagte bis zum Schluss und behauptete überdies: Als er den Fußgängerüberweg betreten habe, habe seine Ampel noch grün gezeigt. Und dann sei das Auto absichtlich auf ihn zugefahren. Deshalb sei er zur Seite gesprungen, und dabei habe die Tasche vielleicht das Auto touchiert. Auf keinen Fall habe er zugeschlagen.

Doch die Strafrichterin sah keinen Grund, wie sie am Ende erklärte, an den Aussagen der Zeugen zu zweifeln und verurteilte den 50-Jährigen zu 2400 Euro Geldstrafe. Sie hielt ihm zwar zugute, dass er sich wohl tatsächlich erschrocken habe, weil er so gedankenverloren gewesen sei. Aber sie stellte auch fest: "Es war eine hochgefährliche Situation, die Fahrerin hätte den Wagen auch gegen einen Mast lenken können. Es ist schon eine große Gefahr, wenn man sich im Auto erschrickt."

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