70 Jahre Grundgesetz GA-Leser diskutieren im Bundesrat mit Laschet

BONN · Leser des General-Anzeigers haben am Sonntag im Saal des Bundesrates mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet über die Zukunft des Grundgesetzes diskutiert.

In diesem Saal ist Geschichte geschrieben worden. 51 Jahre hat der Bundesrat hier getagt, hat zum Beispiel Gesetze, die der Bundestag verabschiedet hat, bestätigt oder auch abgelehnt. Oft mit der Folge, dass im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern gesucht werden musste.

Im Jahr 2000 – ein Jahr nach dem Bundestag – zog auch der Bundesrat nach Berlin um. Wer den Saal heute betritt, kann die Historie spüren. Vorn hängen die Wappen der 16 Bundesländer, vor dem Präsidentenstuhl und dem Rednerpult sind 48 Tische aufgebaut, drei für jedes Land. Seit dem Auszug hat sich kaum etwas verändert.

Genau hier fand aber auch ein Ereignis statt, das vermutlich weit wichtiger war als jede Entscheidung des Bundesrates. Am 23. Mai 1949 wurde in diesem Saal das Grundgesetz unterzeichnet und verkündet. Das ist nun fast 70 Jahre her – und Anlass für ein Bürgerforum von Bonner General-Anzeiger, Kölnischer Rundschau und Rheinischer Post. Die drei Zeitungen hatten ihre Leser aufgerufen, sich Gedanken über die Zukunft des Grundgesetzes zu machen.

Rund 200 meldeten sich „mit vielen interessanten, klugen und weitblickenden Ideen“, wie GA-Chefredakteur Helge Matthiesen zu Beginn der Diskussion sagt. Viele von ihnen sind an diesem Sonntagnachmittag gekommen, um mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) über das Grundgesetz zu diskutieren.

„Wir sind doch ein christliches Abendland“

Einer von ihnen ist Niklas Goncz, Student der Rechtswissenschaften in Bonn. „Wie können wir dafür sorgen, dass der Dialog zwischen den verschiedenen Gruppen in der Gesellschaft und mit den Politikern gewährleistet bleibt?“, fragt er. Laschet räumt ein: Jeder Politiker mache zwar Sprechstunden, doch dort kämen nicht sehr viele Bürger hin. Deshalb sei es wichtig, „immer wieder über neue Formate zu sprechen, um ins Gespräch zu kommen“. Facebook und andere Onlinemedien seien zwar gut, „aber das Beste ist immer noch das persönliche Gespräch“.

Dirk Berger aus Meckenheim, der sich als gläubiger Christ bezeichnet, zeigt sich „dankbar für Artikel 4, die Glaubensfreiheit“. Doch ihm gefalle nicht, dass der Islam im Land immer mehr Raum erhalte. „Wir sind doch ein christliches Abendland“, sagt Berger. Laschet macht klar, dass das Grundgesetz jeden Glauben schützt: „Da steht nicht drin: Die Freiheit des christlichen Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Wer sich an das Grundgesetz halte, könne auch eine Moschee bauen und wenn es einen muslimischen Ansprechpartner für den Staat gäbe, könne der Islam die gleichen Rechte erhalten wie die christlichen Kirchen.

Einige Leser stören sich daran, dass die Landesregierung inzwischen acht verkaufsoffene Sonntage ermöglicht. Das kollidiere mit dem Gebot der Sonntagsruhe. „Nein“, sagt Laschet, „im Internet kaufen am Sonntag Millionen ein. Es geht darum, Geschäfte in den Innenstädten zu halten. Acht sind ein guter Kompromiss.“ Und zur Kritik der Kirchen an den verkaufsoffene Sonntagen: Die Läden dürften ja ohnehin erst mittags öffnen.

Josef Metzinger aus Bergheim hält die Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen nicht für menschenwürdig. Laschet meint, dass bei so vielen Flüchtlingen, wie es sie 2015 gegeben habe, Notlösungen geschaffen werden mussten. Jetzt seien fast alle Hallen wieder geräumt. Das Grundgesetz könne nicht jeden Einzelfall regeln. Und wie hält es Laschet mit dem Recht auf Asyl, das inzwischen „irrsinnig missbraucht“ werde? Das fragt der Anwalt und frühere Botschafter Volker Schlegel unter dem Beifall vieler Leser. „Da brauchen wir keine Änderung“, sagt der Ministerpräsident.

„Nichts Symbolisches“

Auch bei einer Erweiterung des Artikels 1 ist Laschet skeptisch. Ein Leser hat vorgeschlagen, diesen durch den Satz zu ergänzen: „Natur und Landschaft sind unantastbar.“ In das Grundgesetz gehöre „nichts Symbolisches“, so Laschet. Dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere im Artikel 20a inzwischen berücksichtigt sei, halte er für richtig. „Doch daraus kann man natürlich nicht ableiten, dass in Bonn kein Diesel mehr gefahren werden darf.“ Und ob der Kohleausstieg nun 2030 oder 2038 vollzogen werde, sei auch keine verfassungsrechtliche, sondern nur eine politische Frage.

Eine Absage erteilt Laschet auch Forderungen der FDP, im Zuge der Diskussion um Enteignungen von Wohnungen den Artikel 15 abzuschaffen, der da lautet: „Grund und Boden ... können zum Zwecke der Vergesellschaftung ... in Gemeineigentum ... überführt werden.“ Für ihn gelte: „Fast jede Grundgesetzänderung hat die Verfassung nicht besser gemacht.“ Auch hier sehe er keinen Handlungsbedarf, ebenfalls nicht beim Artikel 14 („Eigentum verpflichtet“).

Eine Leserin hält es für nicht mehr zeitgemäß, dass Schulpolitik Ländersache sei. „Würde es denn mit einem Bundesschulminister, der in Berlin weit weg von den Problemen der Menschen ist, besser werden?“, fragt Laschet. Er glaube das jedenfalls nicht. Richtig sei aber, dass die Länder in der Pflicht stünden, jungen Menschen, die von einem Land ins andere umziehen, den Wechsel so einfach wie möglich zu machen.

GA-Leser diskutieren mit Armin Laschet

Und wie kann man den Menschen das Grundgesetz näherbringen? Der Königswinterer Andreas Gerlich ist ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer und auf eine Idee gekommen. Bei Sprachübungen mit seinen Schützlingen habe er vielfach das Grundgesetz einbezogen. Und erlebt, dass die Flüchtlinge kaum glauben konnten, dass den Menschen in Deutschland so viele Rechte zustehen. Sein Schluss: Wenn das Grundgesetz bei der Integrationsarbeit mehr verwendet würde, dann sei die Eingliederung sowie die Vermittlung von Rechten und Pflichten des neuen Landes auch einfacher.

Das Grundgesetz mehr in der Bevölkerung zu verbreiten, sagt Laschet, diesen Gedanken teile er. Ein Leser schlägt vor, allen Schülern bei ihrem Abgang die Verfassung auszuhändigen. Auch eine gute Idee, meint der Ministerpräsident. Um dann noch einmal deutlich zu machen, dass er das Grundgesetz gerade in Krisenzeiten für gut hält. Es sei doch „genial“, dass man eine Bundesregierung nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum stürzen könne, also nur durch die Installierung einer neuen Regierung.

Und wo die Veranstaltung schon einmal im alten Bundesratssaal stattfindet, fragt ein Leser danach, wie Laschet zu einer Länderneugliederung steht. „Ich könnte mir die Bundesrepublik auch mit weniger Ländern vorstellen“, sagt der Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten Landes. Aber das sei eine theoretische Debatte. Die Brandenburger hätten eine Fusion mit Berlin vor Jahren schon abgelehnt, und auch Hamburger, Bremer und Saarländer würden auf ihre Selbstständigkeit wohl nicht verzichten wollen. Für den alten Bonner Bundesrat bedeutet das: Alle 16 Wappen werden wohl noch länger dort hängen.

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