Französische Siedlung in Bonn Gartenanlagen sollen auch geschützt werden

Nordstadt · Viele Bürger sind mit der neuen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Französische Siedlung zufrieden. Einiges soll aber überarbeitet werden, etwa Einschränkungen für Fotovoltaik.

Französische Siedlung in Bonn: Gartenanlagen sollen auch geschützt werden
Foto: Sebastian Flick

Im Großen und Ganzen zeigen sich die Bürger zufrieden mit der neuen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die das Stadtplanungsamt für die Französische Siedlung in der Nordstadt entworfen hat. Einige wenige Punkte sollen aber auf Anregung der Bürger noch mal überarbeitet werden.

30 Personen hatten am Dienstagabend an der Infoveranstaltung im Ratssaal des Stadthauses teilgenommen. Die Stadt hatte in Bürgerbriefen dazu eingeladen, bei der über die Hintergründe und die aus der Satzung resultierenden Regeln für Sanierungen und Bebauungen informiert wurde. Die Ortsteilplanung, eine Unterabteilung des Stadtplanungsamtes, hatte nach Beschluss des Stadtrates die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für das Areal zwischen Chlodwigplatz, Ellerstraße, Kaiser-Karl-Ring und Abendrealschule sowie den in sich geschlossen angelegten Wohnblock am Sachsenweg erarbeitet.

Die Wohnhäuser der Siedlung wurden Anfang der 1920er-Jahre gebaut und sind charakteristisch für die französische Besatzungszeit nach dem Ersten Weltkrieg. Ziel der neuen Satzung ist es, den Charakter und das äußere Erscheinungsbild der Wohngebäude zu bewahren und vor neuen modernen Häusern, die optisch nicht in die Umgebung passen, zu schützen.

„Neubauten können generell zugelassen werden. Es muss aber so gebaut werden, dass die städtebauliche Struktur der Siedlung erhalten bleibt“, betonte Markus Walter von der Ortsteilplanung. Doch nicht nur bei Neubauten, auch bei Sanierungen der Außenfassade muss mit der neuen Satzung einiges beachtet werden: So gilt es, bei einer möglichen Sanierung auf den Originalfarbton sowie die Materialwahl zu achten.

Fotovoltaik nur auf der Rückseite

Auch beim Einbau neuer Fenster oder Rollladen sind die Bewohner mit der Satzung an neue Vorschriften gebunden. Solar- und Fotovoltaikanlagen dürfen nur mit Einschränkungen eingebaut werden: „Wir würden Solar- und Fotovoltaikanlagen gerne nur auf der Rückseite, also der straßenabgewandten Seite der Häuser sehen“, erklärte Walter.

Diese Einschränkung führt zu Unverständnis bei einzelnen Bürgern: „Diese Regel hat mich entsetzt. Wir befinden uns in einer Klima- und Energiekrise und jetzt dürfen wir keine Fotovoltaikanlage anbringen? Da fehlt mir das Verständnis“, kritisierte eine Anwohnerin und betonte, dass sich eine große Zahl der Dächer nicht dazu eignet, die Anlage auf der straßenabgewandten Seite anzubringen. Zudem würde es vorne das Erscheinungsbild nicht stören, da die Dächer sehr hoch sind. Die Stadt hat angekündigt, diesen Punkt beim endgültigen Entwurf noch einmal zu überdenken.

Wie bei der Infoveranstaltung deutlich wurde, ist es ein großes Anliegen der Bürger, dass auch die Gartenanlagen in der Siedlung erhalten bleiben und keiner Verdichtung zum Opfer fallen. „Freiräume sind mit der neuen Satzung auch geschützt, sodass sie weiter als Vorgärten genutzt werden können“, betonte Walter.

Nachverdichtung nicht ausgeschlossen

Kerstin Hemminger, Abteilungsleiterin der Ortsteilplanung, schränkte aber ein, dass die Gefahr der Nachverdichtung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könne. „Stand heute sind Sie geschützt durch die Satzung. Die Politik hat aber die Möglichkeit, die Satzung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes jederzeit auszuhebeln“, erklärte Hemminger.

Nun haben die Bürger zwei Wochen Zeit, Einwände und Kritikpunkte zu der neuen Satzung schriftlich an das Stadtplanungsamt zu senden. Dieses wird die Anregungen bei der Überarbeitung berücksichtigen, bevor der endgültige Entwurf dem Stadtrat vorgelegt wird.

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