Regelung in der Corona-Pandemie Stadt Bonn verlängert Parkplatz-Nutzung für Gastronomen

Bonn · Für Kneipen und Cafés ist die Nutzung von Parkplätzen für ihre Außengastronomie überlebenswichtig. Ende Oktober endet die Sondergenehmigung der Stadt Bonn jedoch. Nun wurde sie verlängert.

 Elke Hausmann betreibt das Café „Frau Holle“ und nutzt zwei Parkplätze, um dort weitere Gäste bedienen zu können.

Elke Hausmann betreibt das Café „Frau Holle“ und nutzt zwei Parkplätze, um dort weitere Gäste bedienen zu können.

Foto: Benjamin Westhoff

Bonner Gastronomen dürfen weiterhin und noch bis zum 31. März 2021 Parkplätze für ihre Außengastronomie nutzen. Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung von Stadtdirektor Wolfgang Fuchs wurde durch die zweite Unterschrift eines Stadtverordneten wirksam. Die Verwaltung wird für den verlängerten Zeitraum keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Die Nutzung von Parkplätzen ist jährlich nur bis zum 31. Oktober zugelassen. Wegen der Corona-Pandemie wird durch die Frist-Verlängerung den Gastronomen weiterhin gebührenfrei ermöglicht, dort Tische und Stühle aufzustellen. Zum Schutz können die Betreiber und Inhaber zudem mobile Dächer oder Wände installieren und Heizpilze aufstellen, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Nutzung von Parkplätzen geht auf politische Beschlüsse des Hauptausschusses und des Stadtrates zurück. Für die vorgesehene Änderung war daher ein erneuter politischer Beschluss notwendig. Da die nächste Ratssitzung erst im November stattfindet, musste eine Verlängerung per Dringlichkeitserklärung beschlossen werden. „Die Entscheidung wird erst wirksam, wenn ein Ratsmitglied sie ebenfalls unterschreibt“, teilt die Stadt vergangene Woche mit. Nach Angaben der Bonner FDP-Fraktion hat deren Stadtratsfraktions-Vorsitzender Werner Hümmrich die Unterschrift an diesem Dienstag geleistet.

Für Kneipen und Cafés ist eine solche Verlängerung der Nutzung überlebenswichtig, Gastronomen hatten sich daher für eine weitere Nutzung ausgesprochen. „Ohne die Genehmigung gibt es kein Überleben“, sagte etwa Elke Hausmann, die das Café „Frau Holle“ in der Altstadt betreibt. Auf den beiden Parkplätzen, die sie nutzen kann, hat sie unter Pavillons weitere Tische und Stühle aufgestellt.

Die Stadt hatte im September bereits die gebührenfreie Nutzung der Flächen für die Außengastronomie bis zum 31. März kommenden Jahres verlängert. Diese Regelung gilt nun analog für gastronomisch genutzte Parkplätze.

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