Messerattacke in der Maxstraße Gegen 33-Jährigen liegen keine Haftgründe vor

Bonn · Dass der 33-Jährige, der am Samstag in der Maxstraße einen Mann mit einem Messer angegriffen hatte, wieder auf freiem Fuß ist, stieß bei vielen Nutzern der GA-Facebook-Seite auf Unverständnis. "Es bestanden keine Haftgründe", begründete Christoph Schnur, Sprecher der Bonner Polizei, am Montag das Vorgehen seiner Behörde.

Zum Hergang der Tat am Samstagnachmittag konnte Schnur detailliertere Angaben machen. Der Messerattacke war wie berichtet gegen 15 Uhr eine Auseinandersetzung in einem Lokal an der Maxstraße vorausgegangen. Dort geriet der 33-Jährige mit einem 46-jährigen Mann in Streit, worauf der 33-Jährige laut Polizei das Lokal verlassen und alle vier Reifen an dem geparkten Wagen des Kontrahenten zerstochen hatte.

Anschließend machte er sich aus dem Staub. Nach rund zwei Stunden sei der Mann aber zurück in das Lokal gekommen, wo er von Gästen erwartet wurde. Die sprachen ihn auf sein Verhalten an und verlangten eine Erklärung. Zu den Fragestellern gehörte auch ein 31-jähriger Mann, in dessen Richtung der 33-Jähriger nach derzeitigem Ermittlungsstand mit einem Messer zustach.

Bei der Attacke verletzte er den 31-Jährigen am Hals. Wegen der stark blutenden Wunde bestand zunächst der Verdacht einer lebensgefährlichen Verletzung, weshalb der 31-Jährige sofort in eine Bonner Klinik gebracht wurde. Dort gab es Entwarnung: Bei der Verletzung handelte es um eine Schnittverletzung, die nicht lebensbedrohlich war.

Den 33-Jährigen hatten derweil Zeugen festgehalten, bis die Polizei kam. Dabei wehrte sich der Angreifer so heftig, dass er sich ebenfalls leicht verletzte, und in ein Bonner Krankenhaus transportiert wurde. Dort entnahmen ihm die Ärzte eine Blutprobe. Zwar musste er bis auf weiteres in dem Krankenhaus bleiben, eine Festnahme unterblieb aber, stellte Schnur klar.

Dafür fehlten die Voraussetzungen: Von Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr hätte ebenso keine Rede sein können, wie von einer Wiederholungsgefahr: "Eine Wiederholungsgefahr muss sich auf eine gleich gelagerte Tat beziehen, für die der Täter schon einmal verurteilt worden ist", sagte Schnur.

Dass sei nicht der Fall gewesen. Gleichwohl hatte die Polizei zuvor eingeräumt, dass der 33-Jährige kein Unbekannter sei. Wie am Tatort zu hören war, soll der Messerstecher psychische Probleme gehabt haben.

Die Polizei könne nur dann eine gesundheitliche Überprüfung bei der Staatsanwaltschaft beantragen, wenn von einer Person eine latente Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe, sagte Schnur: "Dafür haben wir keine Anhaltspunkte." Der Mann werde sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Anders als bei einem versuchtem Tötungsdelikt richtet die Staatsanwaltschaft keine Mordkommission ein.

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