Neue Auslegung Panne bei den Planungsunterlagen zum A59-Ausbau

Bonn · Die Planungsunterlagen zum Ausbau der A59 zwischen Bonn und Sankt Augustin werden wegen einer Panne erneut ausgelegt. Bürger haben erneut die Möglichkeit, die detaillierte Planung einzusehen. Was dahinter steckt.

 Ein Schild weist den Weg auf die A 59.

Ein Schild weist den Weg auf die A 59.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Planungsunterlagen zum Ausbau der A59 zwischen Bonn und Sankt Augustin liegen wegen einer Panne zwischen Montag, 23. Januar, und Mittwoch, 22. Februar, erneut aus. „Dabei sind die Planungsunterlagen unverändert. Eine erneute Veröffentlichung wurde wegen eines redaktionellen Fehlers erforderlich“, teilt Sebastian Bauer von der Autobahn GmbH mit. „Die bislang in diesem Verfahren vorgebrachten Einwendungen finden vollumfänglich Berücksichtigung“. Die Unterlagen für das Stück zwischen den Autobahndreiecken Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West sind abrufbar über den Internetauftritt der Bezirksregierung Köln (https://kurzelinks.de/A59).

Mit der Veröffentlichung haben alle Bürger erneut die Möglichkeit, die detaillierte Planung einzusehen. Darüber hinaus können sie Einwände gegen die Planung erheben. Diese nimmt die Bezirksregierung Köln als zuständige Anhörungsbehörde bis Mittwoch, 22. März, entgegen. Auch bei der Stadt Bonn und der Stadt Sankt Augustin kann jeder Einwendungen einreichen. „Das ist schriftlich möglich, kann vor Ort aber auch zur sogenannten Niederschrift gegeben werden“, so Bauer.

Der achtstreifige Ausbau zwischen den Autobahndreiecken Bonn-Nordost und Sankt Augustin-West ist Bestandteil des Gesamtausbaus der A59 zwischen Bonn und Köln. Der Bauabschnitt zwischen Bonn und Sankt Augustin befindet sich derzeit in der Planungsphase. „Zur Planungs- und Genehmigungsphase gehört auch das derzeitige Planfeststellungsverfahren“, heißt es.

Nach dem Beginn des Verfahrens 2016 wurde 2019 ein erstes Deckblatt mit Änderungen der Planung zur Berücksichtigung von eingegangenen Stellungnahmen beziehungsweise Einwendungen erarbeitet. Durch die neue Maßnahme „Rheinspange 553“ (neue Rheinquerung) mussten die prognostizierten Verkehrszahlen für das Jahr 2030 auch für die A59 überprüft werden, so die Autobahn GmbH. Die neuen Zahlen liegen seit 2020 vor. Aus ihnen ergab sich ein erneuter Änderungsbedarf an den Planfeststellungsunterlagen. „Deshalb erfolgte die Erstellung eines zweiten Deckblatts, welches nun ein zweites Mal offengelegt wird“, so Bauer.

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