Seniorenheim in Bonn Gericht bestätigt Schließung von Haus Dottendorf

Bonn · Wegen erheblicher Mängel wurde 2015 das Bonner Seniorenheim Haus Dottendorf geschlossen. Ein Gericht hat nun die Schließung bestätigt und die Berufung der Heimbetreiberin zurückgewiesen.

Die Schließung des Bonner Seniorenheims Haus Dottendorf bleibt bestandskräftig. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wies mit einem am Montag veröffentlichten Urteil die Berufung der Heimbetreiberin gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück (AZ: 12 A 2480/16). Die Stadt Bonn hatte das Pflegeheim im Januar 2015 schließen lassen, weil es strukturelle Mängel im Personaleinsatz und in der Pflege gab. Die knapp hundert Bewohner mussten innerhalb von zwei Tagen in anderen Einrichtungen unterkommen.

Im Oktober 2016 hatte das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Betreiberin gegen die Schließung abgewiesen. Die Richter glaubten nicht, dass die Betreiberin die strukturellen und personellen Mängel in ihrer Betriebsführung kurzfristig abstellt. Für die Bewohner der Einrichtung bestehe ein erhebliches Risiko, Schaden an Gesundheit oder sogar Leben zu nehmen, hieß es in dem Urteil. Aufgrund des Ausmaßes der Mängel im Bereich der Betriebs- und Pflegeleitung sei im Januar 2015 ein verantwortlicher Betrieb der Pflegeeinrichtung nicht mehr möglich gewesen.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte jetzt, die Kölner Richter hätten in ihrem Urteil offenlassen dürfen, ob die Stadt Bonn früher oder wirkungsvoller mildere Maßnahmen als eine Schließung zur Mängelbeseitigung hätte anordnen können. Die Heimbetreiberin habe nicht hinreichend dargelegt, dass die schwerwiegenden Mängel im „Haus Dottendorf“ zum Zeitpunkt der Schließung auch durch andere Maßnahmen hätten beseitigt werden können. Die Heimaufsicht habe keine andere Wahl gehabt, als die Einrichtung zum Schutz der Bewohner zu schließen, erklärte das Oberverwaltungsgericht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort