Festival darf stattfinden Gericht lehnt Eilantrag gegen Jeck im Sunnesching ab

Update | Bonn · Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag den Eilantrag gegen die Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ abgelehnt. Rund 30 000 Besucher werden zu dem Event am Samstag erwartet.

So sah es in der Rheinaue vor einigen Jahren aus.

So sah es in der Rheinaue vor einigen Jahren aus.

Foto: Thomas Kölsch

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Bonners gegen die Genehmigung der für Samstag geplanten Veranstaltung Jeck im Sunnesching in der Bonner Rheinaue abgelehnt. Das Festival darf also stattfinden. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am frühen Donnerstagnachmittag mit. Initiator der Veranstaltung ist die Kölner Brauerei Gaffel. Dort zeigte man sich erleichtert über den Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Der Anwohner, der nach GA-Informationen am Beueler Rheinufer wohnen soll, hatte sich, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts, gegen die von der Stadt Bonn erteilte „immissionsschutzrechtliche Genehmigung“ gewandt und im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Anzahl der jährlich zulässigen 18 „seltenen Ereignisse“ nach dem sogenannten Freizeitlärmerlass NRW überschritten sei.

Zur Begründung der Ablehnung des Eilantrags führt das Gericht nun aus, dass es offen sei, ob die zumutbare Geräuschbelastung auf dem Grundstück des Anwohners an mehr als 18 Tagen jährlich überschritten werde. „Bei der Beurteilung stellen sich schwierige Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die im Eilverfahren nicht geklärt werden können und der Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müssen“, so das Gericht. Das Gericht habe deshalb eine von dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens losgelöste Interessenabwägung vorgenommen.

In dieser habe es berücksichtigt, dass zu der karnevalistischen Großveranstaltung, die zum vierten Mal in Bonn stattfinden soll, rund 30.000 Besucher erwartet würden. Das Interesse an der Durchführung dieses Festivals, dass obendrein tagsüber stattfinden soll und bereits seit längerer Zeit feststehe, sei höher zu gewichten ist als die individuellen Interessen des Anwohners an der Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf seinem auf der gegenüberliegenden Rheinseite befindlichen Grundstück. Wann das Hauptsacheverfahren entschieden werde, sei derzeit nicht abzusehen, so der Gerichtssprecher. Und: „Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.“ ( (Az.: 9 L 1374/22)

Erwartet werden am Samstag in der Rheinaue 22 Bands und Interpreten, darunter Brings, Cat Ballou, Kasalla, Miljö, Klüngelköpp und Björn Hesuser. Einlass ist ab 10 Uhr. Das Festival beginnt um 11 Uhr, gegen 20 Uhr soll Schluss sein. Die Veranstalter bitten alle Besucher, möglichst ohne Auto anzureisen. Zumal am Samstagabend das Konzert mit Deichkind im Hofgarten auf dem Programm steht, wo ebenfalls viele Tausend Besucherinnen und Besucher erwartet werden.

Einen besonderen Gag hat sich die Volt-Ratsfraktion einfallen lassen: Sie will unter dem Motto „Das Leben darf auch mal laut sein!“ Gehörschutzstöpsel alle Anwohner rund um die Gebiete wie die Rheinaue, an denen diesen Sommer Konzerte und Großveranstaltungen wie zum Beispiel „Jeck im Sunnesching“ stattfinden. Sie wolle damit für ein „verständnisvolles, tolerantes und manchmal auch lautes Bonn“ werben, teilte die Fraktion in einer Pressemitteilung mit.

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