Urteil in Bonn Gericht schickt Räuber in Entziehungsanstalt

BONN · Einer der brutalsten Überfälle auf Bonner Tankstellen hat jetzt ein zweites Mal das Landgericht beschäftigt. Ein heute 30 Jahre alter Räuber hatte dem Pächter einer Tankstelle in Lannesdorf im November 2012 mit einer Sektflasche zwei Mal auf den Kopf geschlagen. Die Folge war unter anderem ein offener Schädelbruch bei dem damals 73-Jährigen.

Im ersten Prozess wurde der drogenabhängige Täter im vergangenen Jahr zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde unter anderem wegen der schlechten Deutschkenntnisse des aus Osteuropa stammenden Mannes nicht angeordnet. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung allerdings auf, so dass der Fall nun bei einer anderen Strafkammer des Landgerichts landete.

Im jetzigen Prozess machten die Richter einen spontanen Deutschtest mit dem Angeklagten. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Spachkenntnisse des 30-Jährigen inzwischen ausreichen, um ihn als therapiegeeignet einzustufen. Schließlich wurde er wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Bei dem brutalen Überfall war der Angeklagte auf der Suche nach Geld, um sich Drogen beschaffen zu können. Nachdem er die Tankstelle ausgekundschaftet hatte, betrat er sie gegen 14 Uhr mit einer Pistolenattrappe und schlug den Pächter mit einem Faustschlag zu Boden.

Es folgten die Schläge mit der Sektflasche. Während das Opfer blutüberströmt auf dem Boden lag, packte der Räuber etwa 4500 Euro und 22 Stangen Zigaretten in einen Müllsack und flüchtete. Bei einer Fahndung konnte er Anfang Dezember geschnappt werden. Es stellte sich heraus, dass er erst seit fünf Monaten wieder auf freiem Fuß war: In Riga hatte er eine mehrjährige Haftstrafe wegen Raubs abgesessen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort