Lebenslange Haftstraße Gericht spricht 44-Jährigen des Mordes an einer Prostituierten schuldig

BONN/EUSKIRCHEN · Der Mann auf der Anklagebank wirkt wie betäubt, als das Bonner Schwurgericht das Urteil über ihn fällt: Wegen Raubmordes an einer Prostituierten in Euskirchen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Raubes mit Todesfolge wird der 44-jährige Familienvater zu lebenslanger Haft verurteilt.

Weil das Gesetz für Mord keinerlei Strafmilderung gewähre, sondern zwingend lebenslange Haft vorschreibe, so erklärt der Vorsitzende Richter Josef Janßen gleich zu Beginn der Urteilsbegründung, falle alles unter den Tisch, was für den Angeklagten spreche. Und das sei in dem Fall sehr viel. Denn bis zu jenem verhängnisvollen 10. Januar sei der Angeklagte ein Mann gewesen, der ein besonderes Verantwortungsgefühl für seine Familie an den Tag gelegt habe.

Er habe stets hart gearbeitet und sich zusätzlich um seine Frau gekümmert, als sie an Depressionen erkrankte. Und als der homosexuelle Sohn an Aids erkrankte, sorgte er auch für ihn bis zu dessen Tod. Er kümmerte sich um die Tochter, die nach dem Tod des Bruders in ein Loch fiel, und stand auch treu zu seiner Frau, die nach dem qualvollen Tod des Sohnes der Spielsucht verfiel und selbst seinen Verdienst verspielte. Aus diesem Grund war Anfang Januar noch nicht einmal mehr Geld da, um Essen zu kaufen.

Verzweifelt suchte der 44-jährige Berufskraftfahrer nach einem Ausweg und verfiel auf die fatale Idee, in die Wohnung der Prostituierten einzubrechen, um dort Geld und Wertsachen zu stehlen. Er kannte die Wohnung, wie er vor Gericht erklärte, weil er dort einmal Malerarbeiten gemacht hatte.

Mit Einbruchwerkzeug ausgestattet klingelte er dort am Abend des 10. Januar, um sicherzugehen, dass niemand da war. Doch sie war zu Hause, und als sie die Tür öffnete, machte er nicht kehrt, sondern traf die Entscheidung, sie auszurauben. "Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, es zu lassen", sagt Richter Janßen.

Und so schlug der Angeklagte sie von hinten nieder und nahm Laptop, Handy und 100 Euro an sich. Dann merkte er, dass sie sich wieder aufgerappelt hatte, und als sie schreiend aus der Wohnung laufen wollte, schleppte er sie zurück und erdrosselte sie mit einem Gürtel.

"Er tötete sie, weil sie ihn wiedererkennen und verraten konnte. Und das ist ein Verdeckungsmord", so der Richter. Und gibt die Antwort auf seine eigene Frage, ob es richtig sei, dass der Angeklagte für diesen Mord trotz der vielen für ihn sprechenden Gründe lebenslange Haft erhalten soll: "Es ist richtig. Denn sein Motiv war: Lieber die Frau töten, als für einen Raubüberfall zur Rechenschaft gezogen zu werden." Und dass er die Frau töten wollte, steht für das Gericht fest: Er drosselte sie nicht nur, bis sie leblos war, er verknotete auch den Gürtel, damit sie wirklich keine Luft mehr bekam.

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