Kinder mit Waffe verjagt Gericht stellt Verfahren gegen reuigen Rentner ein

Bonn · Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch das Verfahren gegen einen 56-jährigen Frührentner aus Bad Godesberg eingestellt, der im September spielende Kinder mit einem Kleinkalibergewehr bedroht hatte. Der Mann zeigte sich reuig.

Kinder mit Waffe verjagt: Gericht stellt Verfahren gegen reuigen Rentner ein
Foto: dpa

Schwerfällig betritt der stark gehbehinderte Mann den Gerichtssaal und wird von einem Nachbarn zur Anklagebank geführt. Der Frührentner muss sich wegen Nötigung vor der Strafrichterin verantworten, weil er spielende Kinder am 16. September mit einem Kleinkalibergewehr verjagte. Laut Anklage kickten die drei zwölf und 13 Jahren alten Kinder, zwei Jungen und ein Mädchen, abends vor dem Haus des 56-Jährigen in Bad Godesberg eine Flasche zu, was den so störte, dass er sie aufforderte, leiser zu sein.

Und als die Kinder diese Aufforderung ignorierten, soll er erneut ans Fenster getreten sein, mit dem Gewehr auf die Kinder gezielt, die Waffe durchgeladen und gerufen haben: „Verschwindet, sonst komme ich runter.“ Die Kinder ergriffen aus Angst die Flucht, liefen heim, und eine der Mütter alarmierte die Polizei.

„Im Allgemeinen stimmt das, nur nicht so“, erklärt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Das seien keine kleinen Kinder mehr gewesen, und er habe sich auch nur daran gestört, dass die mit einer vollen Limoflasche rumgekickt hätten. Denn wenn die geplatzt wäre, wären die frisch renovierten Häuser in der Nachbarschaft total verdreckt worden. „Und die Eltern der Kinder hätten ordentlich zahlen müssen“, so der Mann. Deshalb habe er sie ermahnt, aber das Mädchen habe ihm den Mittelfinger gezeigt und irgendwas Unfreundliches mit „Alter“ gerufen. Er habe sich dann wieder hingesetzt und das Gewehr, ein Erinnerungsstück an seinen Vater, für das er auch keine Munition habe, geputzt.

Als der Lärm draußen nicht aufgehört habe, sei er noch einmal ans Fenster gegangen und habe gerufen: „Verschwindet, oder ich komme runter.“ Und fügt hinzu: Dabei habe er das wegen seiner Gehbehinderung ja gar nicht gekonnt. Die Waffe habe er nur in der Hand gehabt. Ob ihm denn klar sei, welche Angst er den Kindern damit gemacht habe, fragt ihn die Richterin. Ja, sagt der Angeklagte kleinlaut. „Das tut mir auch furchtbar leid. Ich kann die Eltern verstehen, dass sie zur Polizei gegangen sind.“ Das hätte er auch getan, wenn so was seiner Tochter passiert wäre.

Weil er so einsichtig und reuig ist und sich noch nie etwas zuschulden hat kommen lassen, sind sich Staatsanwältin und Richterin einig: Das Verfahren wird eingestellt – ohne Auflage. Sollte aber noch einmal etwas vorkommen, stehe es in den Akten. Es werde nichts mehr vorkommen, sagt der Rentner. Und bedankt sich erleichtert.

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