9. und 16. Dezember Gericht untersagt verkaufsoffene Sonntage in Bonn

Bonn · Das Verwaltungsgericht Köln hat die beiden geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Bonn am 9.und 16. Dezember untersagt. Das Gericht folgte damit der Klage der Gewerkschaft Verdi.

Die Gewerkschaft Verdi hat Erfolg mit ihren Eilanträgen gegen verkaufsoffene Sonntag in Bonn und Bad Godesberg vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Die Öffnungen in der Bonner Innenstadt am 9. Dezember und in Bad Godesberg am 16. Dezember werden aller Voraussicht nach nicht stattfinden.

Als Rechtsweg bleibt der Stadt lediglich eine Beschwerde, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hätte. Die Verwaltung werde die Begründung prüfen und danach entscheiden, ob sie Beschwerde einlege, sagte Stefanie Zießnitz aus dem Presseamt. Auch den ursprünglich angesetzten Termin in Hardtberg am 16. Dezember halten die Richter für unzulässig. Die Händler dort hatten ohnehin verzichtet.

Die Kölner Verwaltungsrichter begründen ihre Entscheidung im Kern mit zwei Argumenten. Aus ihrer Sicht verstößt die Stadt Bonn gegen die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung, weil die Verwaltung die konkreten Daten für die verkaufsoffenen Sonntage bestimmt habe. Das wäre aber Aufgabe des Stadtrats gewesen, der zwar grundsätzlich seine Zustimmung erteilte, aber die Terminierung der Verwaltung überließ. „Eine Übertragung dieser Entscheidung auf Dritte steht im Widerspruch zur Gemeindeordnung NRW“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Einzelhandelsverband enttäuscht über Urteil

Das zweite Argument bezieht sich auf den Sonn- und Feiertagsschutz: Die Richter halten es für unzulässig, dass im jeweils ganzen Stadtbezirk Geschäfte öffnen dürften, theoretisch also auch ein Händler in Kessenich während des verkaufsoffenen Sonntags im Stadtbezirk Bonn. „Das ist den Richtern zu weitreichend“, erklärte Gerichtssprecher Michael Ott auf Nachfrage. Eine Ladenöffnung am Sonntag sei nach gültiger Rechtslage nur dann gerechtfertigt, wenn sie gegenüber der „anlassgebenden Veranstaltung“ (also in diesem Fall die Weihnachtsmärkte) im Hintergrund stünden. Das sei in Bonn nicht der Fall, denn die Märkte selbst fänden nur in einem „überschaubaren Bereich“ statt.

Der Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen will sich weiterhin für verkaufsoffene Sonntage einsetzen. Der Vorsitzende Jannis Vassiliou sagte zur richterlichen Entscheidung: „Wir sind enttäuscht, dass die Gerichte sich inzwischen der anachronistischen Einstellung von Verdi anschließen, welche sich klar gegen die Meinung und Interessen der Verbraucher und der Mehrheit der betroffenen Einzelhändler und deren Mitarbeiter richtet.“

Erfreut zeigte sich die Gewerkschaft Verdi, die die Eilverfahren in Gang gesetzt hatte. „Die Sonntagsöffnung steht bei den Veranstaltungen in Bonn klar im Vordergrund. Wenn die Verwaltung mehr dafür tun würde, die Innenstädte attraktiver zu gestalten, wären solche Sonderöffnungen gar nicht mehr nötig“, erklärte Britta Munkler von Verdi.

Der Bürger Bund Bonn (BBB) begrüßte die Entscheidung. Für die Fraktion seien Sonntagsruhe und das Zusammenleben der Familien von zentraler Bedeutung: „Sonntagsöffnungen mögen die Innenstädte beleben, führen dort aber nicht unbedingt zu mehr Gesamtumsatz, sondern eher zu dessen Umverteilung“, sagte BBB-Fraktionschef Marcel Schmitt.

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