Urteil in Bonn Gericht verurteilt 16-jährigen Räuber zu einer Bewährungsstrafe

Bonn · Das Bonner Landgericht verurteilt einen 16-Jährigen und seinen 23-jährigen Komplizen, weil sie ihr Opfer in einem Hinterhof an der Kölnstraße schlugen, traten und ihm Geld raubten.

 Das Bonner Landgericht hat zwei Räuber nach einem Überfall an der Kölnstraße verurteilt. Sie hatten vorgegeben, einen Drogendeal einfädeln zu wollen und ihr Opfer um Bargeld gebracht.

Das Bonner Landgericht hat zwei Räuber nach einem Überfall an der Kölnstraße verurteilt. Sie hatten vorgegeben, einen Drogendeal einfädeln zu wollen und ihr Opfer um Bargeld gebracht.

Foto: picture alliance/dpa/Oliver Berg

Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise einer Jugendstrafe von zwei Jahren sind vor dem Bonner Landgericht ein 23-Jähriger und ein 16-Jähriger wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Minderjährige kam gerade noch einmal mit einem blauen Auge davon: Unter strengen Auflagen setzten die Richter seine Strafe zur Bewährung aus. „Wir gehen davon aus, dass er die Kurve kriegt“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen.

Der Ältere stand erst vor wenigen Wochen schon einmal vor Gericht: Vom Vorwurf der Brandstiftung am Motel One am Bertha-von-Suttner-Platz hatte das Landgericht aber seinerzeit freigesprochen. Dennoch musste der junge Mann in Haft bleiben; die Staatsanwaltschaft hatte bereits Anklage wegen des nun verurteilten Raubes erhoben. Der minderjährige Komplize musste sich allerdings nicht nur wegen des gemeinsamen Raubes, sondern auch noch wegen drei weiterer Taten verantworten. Er wurde für schuldig befunden, am 16. November 2019 versucht zu haben, zwei elf- und zwölfjährige Kinder zu berauben. Außerdem soll er der Mutter eines Freundes das Smartphone gestohlen und am 21. Dezember einem Mann ein Mobiltelefon und 50 Euro geraubt haben.

19-Jähriger soll erst im nächsten Monat vor Gericht stehen

Die gemeinsame Tat ereignete sich am 1. April dieses Jahres. Mit einem 19-jährigen mutmaßlichen Komplizen trafen die Verurteilten ihr Opfer, einen 36-jährigen Italiener, in den frühen Morgenstunden am Hauptbahnhof. Der dritte Mann war zunächst mitangeklagt; weil er zum Prozessauftakt krank war, trennte die Kammer das Verfahren aber ab. Der 19-Jährige wird wohl im nächsten Monat vor Gericht stehen.

Zu viert sei man dann zunächst zu der Tankstelle an der Stiftsgarage gegangen wo das Trio offenbar beschloss, sein Opfer unter dem Vorwand eines eingefädelten Drogendeals in einen naheliegenden Hinterhof zu locken. Dort schlugen und traten die drei auf ihn ein und erbeuteten 600 Euro.„Es war nur ein 95-prozentiges Geständnis“, so der Vorsitzende Richter: Nach Zeugenaussage des Opfers habe man keinerlei Zweifel, dass, anders als die Täter behaupten, ein Stein bei dem Überfall zum Einsatz gekommen sei. Das Gericht ging davon aus, dass der Brocken der Drohung diente.

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